Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (BGBl. 2023 I Nr. 395 vom 22.12.2023) betrifft auch die überbetriebliche Ausbildung.
Die Umstellung sieht eine entsprechend angepasste, eine gestreckte Abschlussprüfung vor.
Diesen Umstand werden wir bei den Lehrinhalten der überbetrieblichen Ausbildung berücksichtigen und die Lehrgangswochen neu konzipieren, dies erfolgt in den nächsten Wochen.
Sobald die ersten Lehrgangswochen konzipiert sind, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.
Die überbetriebliche Ausbildung zum Umwelttechnologen und zur Umwelttechnologin erfolgt mit Ausbildungsbeginn September 2024, so dass wir die neu konzipierten Lehrgangswochen für das erste Ausbildungsjahr zwischen April/Mai und September/Oktober 2025 anbieten werden.