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Hinweis

Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (BGBl. 2023 I Nr. 395 vom 22.12.2023) betrifft auch die zehn- bzw. dreizehnwöchigen Vorbereitungslehrgänge der nach § 45 Abs. 2 BBiG zugelassenen Externen Prüfungsteilnehmenden. Eine Umstellung der Lehrinhalte mit entsprechend angepasster Abschlussprüfung sowie die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Umwelttechnologe/Umwelttechnologin“ erfolgt erstmalig für die im Sommer 2026 startenden Vorbereitungslehrgänge. Alle bis dahin startenden und laufenden Lehrgänge werden nach dem Berufsbild der bisherigen „Fachkraft in den umwelttechnischen Berufen“ unterrichtet und geprüft.