Für die Berufsausbildung zu Fachangestellten für Bäderbetriebe ist folgendes erforderlich:
- Feststellung der Eignung als Ausbildungsstätte durch die Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
- Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der BVS
Wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen, haben die Ausbildenden unverzüglich die Eintragung zu beantragen (§ 33 Abs. 1 BBiG).
Hierzu genügt ein formloses Anschreiben, welchem folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung beizulegen sind:
- Berufsausbildungsvertrag
- Nachweis der Erstuntersuchung bei unter 18-jährigen
- Ausbildungsplan mit zeitlicher Gliederung (alle 3 Ausbildungsjahre)
- Letztes Schulzeugnis des Auszubildenden