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Hinweis

Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (BGBl. 2023 I Nr. 395 vom 22.12.2023) betrifft auch die zehn- bzw. dreizehnwöchigen Vorbereitungslehrgänge der nach § 45 Abs. 2 BBiG zugelassenen Externen Prüfungsteilnehmenden. Eine Umstellung der Lehrinhalte mit entsprechend angepasster Abschlussprüfung sowie die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Umwelttechnologe/Umwelttechnologin“ erfolgt erstmalig für die im Sommer 2026 startenden Vorbereitungslehrgänge. Alle bis dahin startenden und laufenden Lehrgänge werden nach dem Berufsbild der bisherigen „Fachkraft in den umwelttechnischen Berufen“ unterrichtet und geprüft.

ZIELGRUPPE

Technisches Personal in umwelttechnischen Anlagen, welches eine Qualifizierung zur Fachkraft als sogenannte “Externe Bewerbende” gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstrebt.

Lehrgangsaufbau

Der Vorbereitungslehrgang wird berufsbegleitend in Blockform mit Unterkunft und Verpflegung angeboten. Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur in Härtefällen möglich und bei der BVS vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn rechtzeitig zu beantragen

Der Lehrgang umfasst insgesamt 13 Lehrgangswochen einschließlich 3 Lehrgangswochen für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Der Vorbereitungslehrgang erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 1 Jahr. Im Anschluss hieran ist bei vorliegender Zulassung die Teilnahme an der Abschlussprüfung  (s.u.)möglich. 

Bitte beachten Sie, dass vor bzw. gleichzeitig mit Lehrgangsanmeldung eine Prüfung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen durch uns zu erfolgen hat. Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten unter “Abschlussprüfung”.  

Die Lehrinhalte richten sich nach der entsprechenden umwelttechnischen Fachrichtung. 

Gebühren

Die Höhe der anfallenden Gebühren variieren je nach umwelttechnischer Fachrichtung. Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Vorbereitungslehrgang Gebühren für die Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG sowie Prüfungsgebühren entstehen. 

Im Rahmen des Unterrichtsbesuchs sind von den Teilnehmenden teilweise Werkzeug und persönliche Schutzausrüstung auf eigene Kosten vorzuhalten und mitzubringen.

Abschlussprüfung

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt eine gebührenpflichtige Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG voraus. Zur Klärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen setzen Sie sich bitte mit unserem Ansprechpartner in Verbindung.

Die Abschlussprüfung kann auch ablegen, wer ohne entsprechende Berufsausbildung von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen wurde. 
Wir empfehlen Ihnen jedoch, zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an einem Vorbereitungsehrgang teilzunehmen.

Die Abschlussprüfung findet im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang statt.

Die entsprechenden Prüfungstermine und -orte werden nach Lehrgangsstart bekannt gegeben. 

Robert Holaschke (Foto: BVS)
Robert Holaschke

Produktverantwortung

Sabine Mühlberger

Organisation