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Einführungslehrgang Verwaltung (ELV)

Auf einen Blick

Zielgruppe

Quereinsteiger 
Auffrischung der Kenntnisse 
Vorbereitung auf eine Teilnahme am BL I

Voraussetzungen

keine

Dauer

1 Jahr

Anmeldezeitraum

immer möglich bis Lehrgangsbeginn

Lehrgangsbeginn

01.01., 01.05. oder 01.09.

Unterrichtsorte

online (Lernplattform Moodle)

Unterrichtsumfang

mind. 3 - 4 Stunden pro Woche

Unterrichtsformen

Selbststudium (Lernplattform Moodle)

Digitaler Unterrichtsanteil

100 %

Prüfung

Anzahl der Leistungsnachweise

18 insgesamt, Leistungsnachweise in Form von Hausarbeiten. Insg. 6 Rechtsgebiete, pro Bearbeitungszeitraum je einer pro Rechtsgebiet. Pro Rechtsgebiet muss eine Hausarbeit mit der Note vier bestanden werden.

ZIELGRUPPEN

Schnupperkurs für Neueinsteigende
Als eine Art Schnupperkurs kann jeder absolute Neuling einen Einblick in die Strukturen und in die vielfältigen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung mit ihren gesetzlichen Grundlagen gewinnen.

Einstiegskurs für Fachfremde
Ausbildungen in anderen Bereichen der Verwaltung (z. B. Banken und Versicherungen) haben ihre eigenen inhaltlichen Schwerpunkte. Die Lehrinhalte des ELV orientieren sich an den Anforderungen für die Beschäftigten der sogenannten Inneren Verwaltung. Dazu gehören zum Beispiel die Mitarbeitenden der staatlichen Landratsämter und der Regierungen, vor allem aber auch die Beschäftigten der Gemeinden und Städte, der Landkreise und Bezirke. Der ELV hilft, sich schneller in der Inneren Verwaltung zurechtzufinden. Quereinsteigende aus anderen Bundesländern bietet der ELV die Möglichkeit die Besonderheiten des bayerischen Rechts kennenzulernen.
 
Auffrischung der Grundkenntnisse
Beschäftigte, die bereits vor Jahren eine Verwaltungsprüfung abgelegt haben (z. B. Fachprüfung I für Verwaltungsangestellte, Abschlussprüfung für Verwaltungsfachangestellte) und nach einer längeren beruflichen Pause wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wollen ihr Wissen wieder auf den aktuellen Stand bringen. Der ELV frischt auf und holt das eine oder andere wieder ins Gedächtnis zurück.


Kurzbeschreibung

Der Einführungslehrgang-Verwaltung (ELV) ist ein Fernlehrgang ohne Präsenzzeiten, der Grundkenntnisse aus der öffentlichen kommunalen Verwaltung vermittelt bzw. vertieft. Der Beginn ist jeweils zum 01.01., 01.05. oder 01.09. eines Kalenderjahres möglich. Grundsätzlich dauert der Lehrgang ein Jahr. Es besteht jedoch die Möglichkeit das Lehrgangsziel früher zu erreichen.

Wichtiger Hinweis:
Für Beschäftigte, die sich auf den Beschäftigtenlehrgang I oder II vorbereiten bzw. dafür qualifizieren wollen, verweisen wir auf den „ELV als Qualifizierung“, der jeweils zum 01.09. eines Kalenderjahres beginnt und in zwei Schwierigkeitsgraden angeboten wird. Der Schwierigkeitsgrad des „ELV als Qualifizierung mit Ziel BL I“ entspricht dem Schwierigkeitsgrad dieses Lehrgangs, umfasst allerdings einen kürzeren Bearbeitungszeitraum für die Hausarbeiten.

Die Teilnehmenden eignen sich die Lerninhalte im Eigenstudium auf der Lernplattform Moodle an. Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen per E-Mail persönliche Login-Daten zugesendet.

Der Lehrgang ist in drei Abschnitte aufgeteilt (01.01. bis 30.04., 01.05. bis 31.08. und 01.09. bis 31.12.), wobei der jeweils letzte Monat eines Abschnitts für die Korrektur der Hausarbeiten vorgesehen ist. Zu Beginn eines jeden Abschnitts werden von der BVS für jedes Lehrgebiet Hausarbeiten auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.

Ab Lehrgangsbeginn (01.01., 01.05. oder 01.09.) müssen Sie innerhalb eines Jahres je Lehrgebiet mindestens eine Hausarbeit zur Korrektur einreichen. Dabei bleibt Ihnen freigestellt, wie viele Hausarbeiten Sie pro Bearbeitungszeitraum bearbeiten möchten. Auch die Reihenfolge bestimmen Sie selbst. Dadurch wird ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet.


Lehrgebiete

  • Einführung in das Recht
  • Bürgerliches Recht
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft

Wir empfehlen Ihnen in den ersten beiden Bearbeitungszeiträumen jeweils drei Hausarbeiten einzureichen und den letzten Bearbeitungszeitraum bei Bedarf zur Notenverbesserung zu nutzen.

Allerdings sind zur Einreichung der Hausarbeiten an die BVS unbedingt folgende Einreichungstermine einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden und später eingehende Hausarbeiten daher leider nicht berücksichtigt werden können:


Einreichungstermine für Hausarbeiten

Hausarbeiten, die verspätet über den Login-Bereich von Moodle (als PDF) eingereicht werden, werden nicht korrigiert. Die Korrekturen können Sie online einsehen, Sie bekommen eine E-Mail, sobald die korrigierte Hausarbeit bei Moodle einsehbar ist.
Aufgaben online ab Bearbeitungszeitraum Einreichungstermin Lösungen online ab
01. Januar 01. - 31. März 31. März 01. April
01. Mai 01. Mai - 31. Juli 31. Juli 01. August
01. September 01. September - 30. November 30. November 01. Dezember

Die Teilnahme am ELV war erfolgreich, wenn Sie innerhalb eines Jahres ab Lehrgangsbeginn je Lehrgebiet mindestens eine Hausarbeit zur Korrektur eingereicht und dabei mindestens je eine ausreichende Bewertung (= Note 4) erhalten haben. Sollten Sie zur Notenverbesserung mehrere Hausarbeiten pro Lehrgebiet eingereicht haben, so zählt für das Endergebnis die jeweils am besten bewertete Hausarbeit.

Nach Ablauf des Lehrgangs erhalten Sie eine Lehrgangsbestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am ELV. Wenn Sie das Lehrgangziel frühzeitig erreichen, können Sie den ELV auch früher beenden. Hierfür bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Sofern die Teilnahme am ELV nicht erfolgreich war, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung.

Gebühren

Die Lehrgangsgebühr beträgt 640 €.

Hilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen sich den Lehrstoff mit der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern (VSV Bayern) zu erarbeiten.  Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.
Beachten Sie aber, dass in den weiterführenden Beschäftigtenlehrgängen I und II nur eine eingeschränkte Kommentierung der VSV Bayern zulässig ist. Wir verweisen daher auf die Hilfsmittelregelung für diese Lehrgänge.

Selbstverständlich ist es auch möglich, während des ELV mit anderen Gesetzessammlungen zu arbeiten, die die jeweils erforderlichen Rechtsvorschriften enthalten. Die im Lehrgebiet genannten Rechtsvorschriften können Sie aber auch im Internet einsehen, sodass Sie nicht zwingend eine Gesetzessammlung benötigen.


Anmeldung

Bitte melden Sie sich über das beim Lehrgang im jeweiligen Jahrgang hinterlegte Anmeldeformular an. Es gibt keine Anmeldefrist.


FAQ

Der Lehrgang ist als Einführungslehrgang konzipiert und richtet sich an Quereinsteiger bzw. Personen, die neu in der Verwaltung sind (ELV und ELV mit Ziel BLI) oder an Teilnehmer, die ihr Wissen für den Beschäftigtenlehrgang II auffrischen möchten.

Jeder ist für die Zeiteinteilung eigenverantwortlich. Wir empfehlen mindestens 2 - 3 Stunden pro Woche einzuplanen.

Bitte melden Sie sich bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn an.

Der ELV startet zum 01.01., 01.05. (für die Zielrichtung als Qualifizierung BLI & BLII) oder am 01.09. des jeweiligen Jahres.

Nein, der ELV ist ein reiner Online-Lehrgang, bei dem Sie sich im Selbststudium die verschiedenen Rechtsgebiete eigenständig erarbeiten.

Sie können entweder mit Gesetzen aus dem Internet arbeiten oder sich die VSV besorgen. Der Unterrichtsstoff ist auf Moodle zu finden, sollten Sie lieber mit Büchern lernen, empfehlen wir unser Lehrbuchpaket.

Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung auf unserer Homepage.

Nein, Sie können Moodle auch über den PC erreichen unter www.lernen.bvs.de.

Sie benötigen einen internetfähigen Computer oder ein Tablet.

Eine Hausarbeit ist eine Art Leistungsnachweis/ Klausur die man eigenständig zu Hause erarbeitet.

Je nach Themen bzw. Fragestellung sind es ca. 3-5 Seiten Umfang.

Nach der Abgabefrist der Hausarbeiten benötigen wir ca. einen Monat Zeit, um die Hausarbeiten zu korrigieren. Sie erhalten eine E-Mail, wenn die Hausarbeiten korrigiert und die Noten auf Moodle verfügbar sind.

Es zählt die bessere Note.

Sie haben den Lehrgang erfolgreich absolvier, wenn Sie je Rechtsgebiet mindestens eine Hausarbeit abgegeben haben, die mit der Note 4 oder besser bewertet wurde.



Ihre Ansprechpartnerinnen

Elke Neumeier

Produktverantwortung

Claudia Kässner (Foto: BVS/Kerstin Müller)
Claudia Käßner

Organisation


Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß