Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Einführungslehrgang Verwaltung (ELV)

als Qualifizierungsmaßnahme (mit Ziel BL I/BL II)

Auf einen Blick

Zielgruppe

Quereinsteiger 
Auffrischung der Kenntnisse
Vorbereitung auf eine Teilnahme am BL I oder BL II

Voraussetzungen

keine

Dauer

1 Jahr

Anmeldezeitraum

bis Lehrgangsbeginn

Lehrgangsbeginn

01.05.

Unterrichtsorte

online (Lernplattform Moodle)

Unterrichtsumfang

mind. 3 - 4 Stunden pro Woche

Unterrichtsformen

Selbststudium (Lernplattform Moodle)

Digitaler Unterrichtsanteil

100 %

Prüfung

Anzahl der Leistungsnachweise

18 insgesamt, Leistungsnachweise in Form von Hausarbeiten. Insg. 6 Rechtsgebiete, pro Bearbeitungszeitraum je einer pro Rechtsgebiet. Pro Rechtsgebiet muss eine Hausarbeit mit der Note vier bestanden werden.

ZIELGRUPPE

Der ELV wendet sich vor allem an folgende Zielgruppen: 

ELV Ziel BL I – Grundlehrgang
Dieser Lehrgang bereitet Sie für eine Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang I (BL I) vor und richtet sich an Beschäftigte, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst gewechselt sind. Für die Teilnahme am BL I müssen Sie gemäß §4 Abs. 1 LPSB das 18. Lebensjahr vollendet haben.

ELV Ziel BL II – Grund- und Aufbaulehrgang
Dieser Lehrgang bereitet Sie für eine Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II (BL II) vor und richtet sich an Beschäftigte, die die Fachprüfung I bzw. die Abschlussprüfung für Verwaltungsfachangestellte oder eine vergleichbare Prüfung mit Erfolg abgelegt haben oder eine Hochschul- bzw. Fachhochschulreife vorweisen können (§ 4 Abs. 2 LPSB).

Hinweis für Beschäftigte der Landeshauptstadt München
Für Beschäftigte der Landeshauptstadt München gelten als Zulassungsvoraussetzung für beide Lehrgänge zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen aktuellen städtischen Rundschreibens. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie beim zuständigen Ansprechpartner im Personal- und Organisationsreferat, POR-2/23 SC Personalentwicklung.

Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt. Für die Zulassung zum BL I und BL II sind jedoch die Vorgaben nach § 4 LPSB zu beachten.

Kurzbeschreibung

Der Einführungslehrgang Verwaltung (ELV) als Qualifizierungsmaßnahme ist ein Fernlehrgang ohne Präsenzzeiten, der in zwei Schwierigkeitsgraden angeboten wird.

  • Der Grundlehrgang mit Ziel BL I vermittelt bzw. vertieft Grundkenntnisse aus der öffentlichen kommunalen Verwaltung und dient damit als Vorbereitung auf den BL I.
  • Der Grund- und Aufbaulehrgang mit Ziel BL II frischt Kenntnisse aus dem BL I bzw. VFA-K auf, vertieft diese und dient damit als Vorbereitung auf den BL II

Lehrgebiete

  • Einführung in das Recht
  • Bürgerliches Recht
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft

Ablauf

Der ELV als Qualifizierungsmaßnahme beginnt ab 2023 am 01.05. eines Jahres und endet am 30.04. des folgenden Jahres.

Die Teilnehmer eignen sich die Lerninhalte im Eigenstudium auf der Lernplattform Moodle  an. Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen per E-Mail persönliche Login-Daten zugesendet. Zusätzlich können Sie bei der Anmeldung zum ELV das Lehrbuchpaket bei der Südost Service GmbH bestellen, welches Ihnen gesondert in Rechnung gestellt wird.

Der Lehrgang ist in drei Abschnitte aufgeteilt (01.05. bis 31.08., 01.09. bis 31.12. und 01.01. bis 30.04.), wobei der jeweils letzte Monat eines Abschnitts für die Korrektur der Hausarbeiten vorgesehen ist. Zu Beginn eines jeden Abschnitts werden von der BVS für jedes Lehrgebiet Hausarbeiten auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.

Wir empfehlen Ihnen in den ersten beiden Bearbeitungszeiträumen jeweils drei Hausarbeiten einzureichen und den letzten Bearbeitungszeitraum (01.01. bis 31.03.) bei Bedarf zur Notenverbesserung zu nutzen. Dabei bleibt Ihnen freigestellt, in welcher Reihenfolge Sie die Hausarbeiten bearbeiten. Dadurch wird ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet. Dennoch empfehlen wir Ihnen mit dem Lehrgebiet „Einführung in das Recht“ zu beginnen. Darin erhalten Sie auch Tipps für die Fertigung von Hausarbeiten.


Einreichungstermine für Hausarbeiten

Zur Einreichung der Hausarbeiten an die BVS sind unbedingt folgende Einreichungstermine einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden und später eingehende Hausarbeiten daher leider nicht berücksichtigt werden können:

Hausarbeiten, die verspätet über den Login-Bereich von Moodle (als PDF) eingereicht werden, werden nicht korrigiert. Die Korrekturen können Sie online einsehen, Sie bekommen eine E-Mail, sobald die korrigierte Hausarbeit bei Moodle einsehbar ist.
Aufgaben online ab Bearbeitungszeitraum Einreichungstermin Lösungen online ab
01. Mai 01. Mai - 31. Juli 31. Juli 01. August
01. September 01. September - 30. November 30. November 01. Dezember
01. Januar 01. Januar -31. März 31. März 01- April

Die Teilnahme am ELV war erfolgreich, wenn Sie innerhalb der drei Bearbeitungszeiträume je Lehrgebiet mindestens eine Hausarbeit zur Korrektur eingereicht und dabei mindestens je eine ausreichende Bewertung (= Note 4) erhalten haben. Sollten Sie zur Notenverbesserung mehrere Hausarbeiten pro Lehrgebiet eingereicht haben, so zählt für das Endergebnis die jeweils am besten bewertete Hausarbeit.

Nach Ablauf des Lehrgangs erhalten Sie eine  Lehrgangsbestätigung mit Rangliste über die erfolgreiche Teilnahme am ELV. Sofern die Teilnahme am ELV nicht erfolgreich Die Teilnahme am ELV war erfolgreich, wenn Sie innerhalb der drei Bearbeitungszeiträume je Lehrgebiet mindestens eine Hausarbeit zur Korrektur eingereicht und dabei mindestens je eine ausreichende Bewertung (= Note 4) erhalten haben. Sollten Sie zur Notenverbesserung mehrere Hausarbeiten pro Lehrgebiet eingereicht haben, so zählt für das Endergebnis die jeweils am besten bewertete Hausarbeit.

Nach Ablauf des Lehrgangs erhalten Sie eine  Lehrgangsbestätigung mit Rangliste über die erfolgreiche Teilnahme am ELV. Sofern die Teilnahme am ELV nicht erfolgreich war, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung.

Gebühren

Die Lehrgangsgebühr beträgt 640 €. Es kommen ggf. noch Kosten für das Lehrbuchpaket hinzu.

Hilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen sich den Lehrstoff mit der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern (VSV Bayern) zu erarbeiten. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.
Beachten Sie aber, dass in den weiterführenden Beschäftigtenlehrgängen I und II nur eine eingeschränkte Kommentierung der VSV Bayern zulässig ist. Wir verweisen daher auf die Hilfsmittelregelungen für diese Lehrgänge.

Selbstverständlich ist es auch möglich, während des ELV mit anderen Gesetzessammlungen zu arbeiten, die die jeweils erforderlichen Rechtsvorschriften enthalten. Die im Lehrgebiet genannten Rechtsvorschriften können Sie aber auch im Internet einsehen, sodass Sie nicht zwingend eine Gesetzessammlung für den ELV benötigen.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich über das beim Lehrgang im jeweiligen Jahrgang hinterlegte Anmeldeformular an. Es gibt keine Anmeldefrist.


FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ELV

Der Lehrgang ist als Einführungslehrgang konzipiert und richtet sich an Quereinsteiger bzw. Personen, die neu in der Verwaltung sind (ELV und ELV mit Ziel BLI) oder an Teilnehmer, die ihr Wissen für den Beschäftigtenlehrgang II auffrischen möchten.

Jeder ist für die Zeiteinteilung eigenverantwortlich. Wir empfehlen mindestens 2 - 3 Stunden pro Woche einzuplanen.

Bitte melden Sie sich bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn an, also bis spätestens Mitte April.

Der drei Abschnitte des Lehrgangs starten zum 01.01., 01.05. (für die Zielrichtung als Qualifizierung BLI & BLII) und am 01.09. des jeweiligen Jahres.

Nein. Der ELV als Qualifizierung ist ein reiner Online-Lehrgang, bei dem Sie sich im Selbststudium die verschiedenen Rechtsgebiete eigenständig erarbeiten.

Sie können entweder mit Gesetzen aus dem Internet arbeiten oder sich die VSV besorgen. Der Unterrichtsstoff ist auf Moodle zu finden, sollten Sie lieber mit Büchern lernen, empfehlen wir unser Lehrbuchpaket.

Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung auf unserer Homepage.

Nein, Sie können auch über den PC die Moodle-Seite besuchen.

Sie benötigen einen internetfähigen Computer oder ein Tablet.

Eine Hausarbeit ist eine Art Leistungsnachweis/ Klausur, die man eigenständig zu Hause erarbeitet.

Je nach Themen bzw. Fragestellung sind es ca. 3-5 Seiten Umfang.

Nach der Abgabefrist der Hausarbeiten benötigen wir ca. einen Monat Zeit, um die Hausarbeiten zu korrigieren. Sie erhalten eine E-Mail, wenn die Hausarbeiten korrigiert und die Noten auf Moodle verfügbar sind.

Es zählt die bessere Note.

Sie haben den Lehrgang erfolgreich absolvier, wenn Sie je Rechtsgebiet mindestens eine Hausarbeit abgegeben haben, die mit der Note 4 oder besser bewertet wurde.



Ihre Ansprechpartnerinnen Lehrgang

Elke Neumeier

Produktverantwortung

Claudia Kässner (Foto: BVS/Kerstin Müller)
Claudia Käßner

Organisation


Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß