Kaufleute für Büromanagement
Auf einen Blick
Zielgruppe
Auszubildende von kommunalen Behörden
Voraussetzungen
keine
Dauer
3 Jahre
Anmeldezeitraum
bis 30.06.
Lehrgangsbeginn
01.09., erster Unterricht an der BVS im darauffolgenden Jahr (1. VL ab Januar)
Unterrichtsorte
München, 2. Voll-Lehrgang Lernbüro Berufsförderungswerk Kirchseeon
Unterrichtsumfang
540 Unterrichtseinheiten. Ab dem Jahrgang 2024/2027 560 Unterrichtseinheiten.
Unterrichtsformen
Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)
Digitaler Unterrichtsanteil
ca. 12 %
Prüfung
gestreckte Abschlussprüfung
Abschlussprüfung Teil 1: ca. März/April des 2. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung Teil 2: schriftlich ca. April/Mai des 3. Ausbildungsjahres
Anzahl der Leistungsnachweise
18 (Zeitdauer: 45 Minuten bzw. 90 Minuten, Multiple Choice-Anteil)
Anerkennung als erste Prüfung, wenn
- der BVS-Lehrgang erfolgreich absolviert wurde (14 von 18 Leistungsnachweise mit mindestens Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte)
- die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
- die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.
ZIELGRUPPE
Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei Ausbildungsbehörden des öffentlichen Dienstes. Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.
Der Ausbildungsberuf ist unter bestimmten Voraussetzungen gleichwertig mit dem BL I. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Jahrgang.
Die angehenden Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes in Bayern erhalten parallel zur betrieblichen Ausbildung Unterricht an der Bayerischen Verwaltungsschule, sofern diese zuständige Stelle ist. Im öffentlichen Dienst legen die Landesbehörden fest, welche Stellen zuständig sind, wie es im § 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) steht. In Bayern hat die Bayerische Staatsregierung die Zuständigkeiten und die Abgrenzung zwischen der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und den im § 71 des BBiG genannten zuständigen Stellen in einer Änderungsverordnung geregelt. Dies hängt von den Wahlqualifikationen ab, die im Ausbildungsvertrag vereinbart wurden, und ermöglicht den Ausbildungsbehörden unter bestimmten Bedingungen eine Wahlmöglichkeit.
Insgesamt werden 540 Unterrichtseinheiten unterrichtet. Diese bauen auf den Berufsschulunterricht auf und konzentrieren sich besonders auf die Inhalte der Wahlqualifikation 6 bis 10. Diese sind wir folgt:
- Strukturen und Begrifflichkeiten des öffentlichen Rechts
- Öffentliches Verwaltungshandeln
- Öffentliches Finanzwesen
- Öffentliches Dienst- und Tarifrecht
- Vergabe- und Reisekostenrecht
- Öffentlichkeitsarbeit
Aus folgenden Wahlqualifikatonen (WQ) müssen zwei gewählt werden:
WQ 1 | Auftragssteuerung und -Koordination |
WQ 2 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle |
WQ 3 | Kaufmännische Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen |
WQ 4 | Einkauf und Logistik |
WQ 5 | Marketing und Vertrieb |
WQ 6 | Personalwirtschaft |
WQ 7 | Assistenz und Sekretariat |
WQ 8 | Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement |
WQ 9 | Verwaltung und Recht (insbes. für den öffentlichen Dienst vorgesehen) |
WQ 10 | Öffentliche Finanzwirtschaft (insbes. für den öffentlichen Dienst vorgesehen) |
Die Unterrichtsmaterialien für die überbetriebliche Ausbildung werden größtenteils digital bereitgestellt. Da diese Berufsausbildung auch eine hohe Technikkompetenz vermittelt, ist die Verwendung von digitalen Ressourcen und Lehrinhalten mithilfe moderner Arbeitsmittel eine logische und zeitgemäße Entscheidung. Daher sollten den Auszubildenden von ihren Ausbildern die von der BVS empfohlenen smarten Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Termin und Ort
Lehrgangsbeginn | ab September eines Jahres |
Lehrgangsorte | München, 2. Voll-Lehrgang in Kirchseeon |
Gebühren
Erstes Ausbildungsjahr | 1.602 € |
Zweites Ausbildungsjahr | 1.674 € |
Drittes Ausbildungsjahr | 1.733 € |
Intensivlehrgang | 1.120 € |
Abschlussprüfung Teil 1 | 130 € |
Abschlussprüfung Teil 2 | 400 € |
Prüfung Zusatzqualifikation | 130 € |
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Boorberg-Verlag unter folgender Support-Adresse: vsv-bayern@boorberg.de.
Der 2. Voll-Lehrgang findet im Berufsförderungswerk in Kirchseeon statt. Die Phaseneinteilung erfolgt klassenweise und wird Ihnen rechtzeitig von der BVS bekanntgegeben. Die vorgesehene zeitliche Einteilung entnehmen Sie bitte der zeitlichen Gliederung
Nein, Leistungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.
Die korrigierten Leistungsnachweise werden im nächsten Voll-Lehrgang ausgegeben.
Das genaue Datum, die Uhrzeit und den Prüfungsort erfahren Sie mit der Zulassung, die wir Ihnen ca. 3 Wochen vor der Prüfung zuschicken.
Nein, die Geräte, die Sie zum Ersten Teil der Abschlussprüfung benötigen, werden von der BVS zur Verfügung gestellt.
Ja, auf den Laptops befindet sich ein gängiges MS-Office-Paket, sowie alle Dateien, die Sie zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben benötigen. Sie erhalten vor der Prüfung ein paar Minuten Zeit, um sich mit dem Gerät vertraut zu machen.
Nein, Sie müssen warten bis die Prüfungszeit offiziell beendet ist.
Für die Eingruppierung erkennt der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) die Ausbildung generell als gleichwertig mit dem BL I i.S.d. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 6 Entgeltordnung TVöD (VKA) an, wenn
- der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
- die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
- die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.
Sofern andere Wahlqualifikationen gewählt wurden, die sonstigen Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, ist auch ohne die Fachprüfung I eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 bis Entgeltgruppe 9a möglich, wenn eine der gewählten Wahlqualifikationen entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird.
Grundsätzlich ist dies möglich. Über die Zuteilung der Prüflinge auf die Prüfer wird innerhalb der Komission entschieden. Die Besetzung der Komission wird nicht bekanntgegeben.
Wenn Teilnehmende krank sind und am Unterricht deshalb nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich die örtlichen Ansprechpartner über das Lehrgangspostfach kfb@bvs.de. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest nach. Alle Abwesenheiten werden im Unterrichtstagebuch vermerkt.
Hier gelten die Vorschriften über Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung entsprechend. Den Antrag müssen die Auszubildenden mit dem Einverständnis der Ausbildungsleitung bei den örtlichen Ansprechpartnern rechtzeitig einreichen. Die Lehrbeauftragten sind hierfür nicht zuständig.
In diesen Fällen müssen die Lehrgangsteilnehmenden eine schriftliche Erklärung nachreichen, aus der Dauer und Gründe der Versäumnisse hervorgehen.
Ihre Ansprechpartnerin Lehrgang
Ihre Ansprechpersonen Prüfung / Zuständige Stelle
Organisation
- Telefon: 089 54057-8412
- Fax: 089 54057-918412
- E-Mail: zustaendige.stelle@bvs.de
Vertrauensdozenten
- Telefon: 089 54057-8737
- E-Mail: lamm@bvs.de
- Telefon: 089 54057-8741
- E-Mail: gerngross@bvs.de