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Auf einen Blick

Zielgruppe

Auszubildende von kommunalen Behörden

Voraussetzungen

keine

Dauer

3 Jahre

Anmeldezeitraum

bis 30.06.

Lehrgangsbeginn

01.09., erster Unterricht an der BVS im darauffolgenden Jahr (1. VL ab Januar)

Unterrichtsorte

München, 2. Voll-Lehrgang Lernbüro Berufsförderungswerk Kirchseeon

Unterrichtsumfang

540 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsformen

Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)

Digitaler Unterrichtsanteil

ca. 12 %

Prüfung

gestreckte Abschlussprüfung 
Abschlussprüfung Teil 1: ca. März/April des 2. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung Teil 2: schriftlich ca. April/Mai des 3. Ausbildungsjahres

Anzahl der Leistungsnachweise

18 (Zeitdauer: 45 Minuten bzw. 90 Minuten, Multiple Choice-Anteil)
Anerkennung als erste Prüfung, wenn

  • der BVS-Lehrgang erfolgreich absolviert wurde (14 von 18 Leistungsnachweise mit mindestens Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte)
  • die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
  • die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.

ZIELGRUPPE

Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei Ausbildungsbehörden des öffentlichen Dienstes. Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung "Kaufleute für Büromanagement" ist ein neuer Beruf, der aus der Zusammenführung und Modernisierung von drei bestehenden Büroberufen (Fachangestellte für Bürokommunikation, Kaufleute für Bürokommunikation und Bürokaufleute) entstanden ist. Diese Ausbildung ist sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft relevant.

Die Auszubildenden in diesem Bereich werden im dualen System ausgebildet, was bedeutet, dass sie sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb (z. B. bei einer Gemeinde oder einem Landkreis) geschult werden.

Die betriebliche Ausbildung findet in der Regel direkt im Ausbildungsbetrieb statt.

Der Ausbildungsberuf ist unter bestimmten Voraussetzungen gleichwertig mit dem BL I. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Jahrgang.

Die angehenden Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes in Bayern erhalten parallel zur betrieblichen Ausbildung Unterricht an der Bayerischen Verwaltungsschule, sofern diese zuständige Stelle ist. Im öffentlichen Dienst legen die Landesbehörden fest, welche Stellen zuständig sind, wie es im § 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) steht. In Bayern hat die Bayerische Staatsregierung die Zuständigkeiten und die Abgrenzung zwischen der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und den im § 71 des BBiG genannten zuständigen Stellen in einer Änderungsverordnung geregelt. Dies hängt von den Wahlqualifikationen ab, die im Ausbildungsvertrag vereinbart wurden, und ermöglicht den Ausbildungsbehörden unter bestimmten Bedingungen eine Wahlmöglichkeit.

Insgesamt werden 540 Unterrichtseinheiten unterrichtet. Diese bauen auf den Berufsschulunterricht auf und konzentrieren sich besonders auf die Inhalte der Wahlqualifikation 6 bis 10. Diese sind wir folgt: 

  • Strukturen und Begrifflichkeiten des öffentlichen Rechts
  • Öffentliches Verwaltungshandeln
  • Öffentliches Finanzwesen
  • Öffentliches Dienst- und Tarifrecht
  • Vergabe- und Reisekostenrecht
  • Öffentlichkeitsarbeit

Aus folgenden Wahlqualifikatonen (WQ) müssen zwei gewählt werden:

WQ 1 Auftragssteuerung und -Koordination
WQ 2 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
WQ 3 Kaufmännische Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen
WQ 4 Einkauf und Logistik
WQ 5 Marketing und Vertrieb
WQ 6 Personalwirtschaft
WQ 7 Assistenz und Sekretariat
WQ 8 Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
WQ 9 Verwaltung und Recht (insbes. für den öffentlichen Dienst vorgesehen)
WQ 10 Öffentliche Finanzwirtschaft (insbes. für den öffentlichen Dienst vorgesehen)

Die Unterrichtsmaterialien für die überbetriebliche Ausbildung werden größtenteils digital bereitgestellt. Da diese Berufsausbildung auch eine hohe Technikkompetenz vermittelt, ist die Verwendung von digitalen Ressourcen und Lehrinhalten mithilfe moderner Arbeitsmittel eine logische und zeitgemäße Entscheidung. Daher sollten den Auszubildenden von ihren Ausbildern die von der BVS empfohlenen smarten Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Termin und Ort

Lehrgangsbeginn ab September eines Jahres
Lehrgangsorte bayerweit (bedarfsorientiert)

Gebühren

Erstes Ausbildungsjahr 1.602 €
Zweites Ausbildungsjahr 1.674 €
Drittes Ausbildungsjahr 1.733 €
Intensivlehrgang 1.120 €
Abschlussprüfung Teil 1 130 €
Abschlussprüfung Teil 2 400 €
Prüfung Zusatzqualifikation 130 €

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung.

An den Arbeitgeber, da die Laptops nicht von uns gestellt wurden.

Der 2. Volllehrgang findet im Berufsförderungswerk in Kirchseeon statt.
Jeder Teilnehmer ist einer Phase zugeordnet. Entweder Phase 1 oder Phase 2.

Nein, Leistungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.

Nachdem die Leistungsnachweise korrigiert an uns zurückgeschickt wurden, versenden wir eine Notenmitteilung an die Ausbildungsleitungen.

Ja, die Leistungsnachweise des vorherigen Volllehrgangs werden in den Klassenfächern im Bildungszentrum hinterlegt. Die jeweiligen Klassensprecher können sich an der Rezeption die Schlüssel für die Fächer abholen und sind dafür verantwortlich, die Leistungsnachweise vertraulich auszuteilen.

Das genaue Datum, die Uhrzeit und den Prüfungsort erfahren Sie mit der Zulassung, die wir Ihnen ca. 3 Wochen vor der Prüfung zuschicken.

Nein, die Geräte, die Sie zum Ersten Teil der Abschlussprüfung benötigen, werden von der BVS zur Verfügung gestellt.

Ja, auf den Laptops befindet sich ein gängiges MS-Office-Paket, sowie alle Dateien, die Sie zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben benötigen. Sie erhalten vor der Prüfung ein paar Minuten Zeit, um sich mit dem Gerät vertraut zu machen.

Nein, Sie müssen warten bis die Prüfungszeit offiziell beendet ist.

Für die Eingruppierung erkennt der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) die Ausbildung generell als gleichwertig mit dem BL I i.S.d. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 6 Entgeltordnung TVöD (VKA) an, wenn

  • der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
  • die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
  • die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.

Sofern andere Wahlqualifikationen gewählt wurden, die sonstigen Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, ist auch ohne die Fachprüfung I eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 bis Entgeltgruppe 9a möglich, wenn eine der gewählten Wahlqualifikationen entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird.

Grundsätzlich ist dies möglich. Über die Zuteilung der Prüflinge auf die Prüfer wird innerhalb der Komission entschieden. Die Besetzung der Komission wird nicht bekanntgegeben.

Wenn Teilnehmende krank sind und am Unterricht deshalb nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich die örtlichen Ansprechpartner. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, reichen Sie bitte ein ärztliches Zeugnis nach. Alle Abwesenheiten werden im Unterrichtstagebuch vermerkt und den Ausbildungsbehörden am Ende des Lehrgangs mitgeteilt.

Hier gelten die Vorschriften über Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung entsprechend. Den Antrag müssen die Auszubildenden mit dem Einverständnis der Ausbildungsleitung bei den örtlichen Ansprechpartnern rechtzeitig einreichen. Die Lehrbeauftragten sind hierfür nicht zuständig.

In diesen Fällen müssen die Lehrgangsteilnehmenden eine schriftliche Erklärung nachreichen, aus der Dauer und Gründe der Versäumnisse hervorgehen.

Ihre Ansprechpartnerinnen Lehrgang

Eine Frau mit blonden schulterlangen Haaren und blauen Augen lächelt.
Sylvia Aumüller

Produktverantwortung

Stefanie Gautzsch

Organisation


Ihre Ansprechpersonen Prüfung / Zuständige Stelle

Melanie Weiser hat lange dunkelbraune schulterlange Haare und braune Augen. Sie lächelt in die Kamera.
Melanie Weiser

Produktverantwortung

Thomas Weber

Organisation


Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß