Verwaltungsfachangestellte
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)
Auf einen Blick
Zielgruppe
Auszubildende von kommunalen Behörden
Voraussetzungen
keine
Dauer
3 Jahre
Anmeldezeitraum
bis 30.06.
Lehrgangsbeginn
01.09., erster Unterricht an der BVS im darauffolgenden Jahr (1. VL ab Januar)
Unterrichtsorte
Bayernweit im Voll-Lehrgang 2-3 Wochen (mit Unterkunft und Verpflegung im DZ)
Unterrichtsumfang
560 Unterrichtseinheiten
Unterrichtsformen
Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)
Digitaler Unterrichtsanteil
19,45% (ab Jahrgang 2024/2027)
Prüfung
Zwischenprüfung im 2. Lj. (März) zwei schriftliche Aufgaben und vier schriftliche und eine fachpraktische Prüfung am Ende der Ausbildungszeit.
Anzahl der Leistungsnachweise
17 (ab Jahrgang 2024/2027) Noten haben keinen Einfluss auf die Abschlussprüfung
ZIELGRUPPE
Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei staatlichen und kommunalen Ausbildungsbehörden. Den hierfür verlangten Schulabschluss legen die jeweiligen Ausbildungsbehörden fest.
Kurzbeschreibung
Diese Ausbildung erfolgt im dualen System, was bedeutet, dass die Auszubildenden sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb (z. B. Gemeinde oder Landkreis) geschult werden. Die betriebliche Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb statt.
Zusätzlich zur betrieblichen Ausbildung müssen die Auszubildenden nach der Ausbildungsordnung, zur Ergänzung und Vertiefung der Fertigkeiten und Kenntnisse, eine dienstbegleitende Unterweisung absolvieren. Die dienstbegleitende Unterweisung, wird von uns, der BVS, in Vollzeitkursen mit insgesamt 560 Unterrichtseinheiten im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung wird die Abschlussprüfung von der BVS als zuständige Stelle gemäß dem Berufsbildungsgesetz abgenommen
Termin und Ort
Lehrgangsbeginn | ab September |
Lehrgangsorte | bayernweit, je nach Bedarf |
Gebühren ab Lehrgang 2024/2027
Lehrgang 1. Ausbildungsjahr | 1.322 € |
Eintragungsgebühr | 100 € |
Lehrgang 2. Ausbildungsjahr | 1.545 € |
Lehrgang 3. Ausbildungsjahr | 2.142 € |
Intensivlehrgang | 1.120 € |
Zwischenprüfung | 140 € |
Abschlussprüfung | 530 € |
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Voranmeldungen sind bis 30. April des jeweiligen Jahres möglich, z.B. Jahrgang 2023-2026 bis 30. April 2023.
Die verbindliche Anmeldung sollte immer bis Ende Juni vorliegen.
- der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- die Anmeldung zum Lehrgang und den Prüfungen
- die Kopie des Berufsausbildungsvertrags
- der ausgefüllte Ausbildungsplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
- Nachweis der Ausbildereignung (AdA und berufliche Qualifikation)
- bei Minderjährigen die Kopie der Erstuntersuchung.
Vorlagen sind auf unserer Homepage unter jedem Jahrgang unter "Wichtige Dateien" zu finden.
Sobald ihr Auszubildender bei uns erfolgreich angemeldet wurde erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zugesandt.
Nein, die Anmeldung bei der Berufsschule muss gesondert durch die Ausbildungsbehörde erfolgen.
Für die Abmeldung reicht eine E-Mail an vfak@bvs.de und pruefungsamt@bvs.de. Die Abmeldung bei der Berufsschule muss gesondert durch die Behörde erfolgen. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Im November/Dezember können wir erst mitteilen, in welche Phase des 1. Volllehrgangs die Teilnehmenden zugewiesen werden, da wir bei der BVS-Klassenbildung die Berufsschulklassen berücksichtigen. Wichtig für Ihre Planung: Die Zuordnung zu den jeweiligen Phasen vom 1. Voll-Lehrgang bis einschließlich 5. Voll-Lehrgang zieht sich durch. Somit können Sie davon ausgehen, dass der Teilnehmende immer in der gleichen Phase eingeplant ist.
Die Einladung erhalten Sie 6 - 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Ausnahme 1. Volllehrgang: ca. 4 Wochen vor Beginn).
Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs muss mit dem Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.
Für die Verpflegung unterscheiden wir zwischen Anreisetag, Abreisetag und Vollverpflegungstage. Der Anreisetag setzt sich zusammen aus Mittagessen + Nachmittagskaffee + Abendessen. Der Abreisetag setzt sich zusammen aus Frühstück + Vormittagskaffee + Mittagessen. Der Vollverpflegungstag setzt sich zusammen aus Frühstück+ Vormittagskaffee + Mittagessen + Nachmittagskaffee + Abendessen. Die Einzelpreise können Sie dem Gebührenverzeichnis entnehmen.
Den Antrag können Sie über eine E-Mail an zustaendige.stelle@bvs.de stellen.
Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben und Leistungsnachweisen maßgebend.
Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 22 Abs. 3 POVFA-K, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist. Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z. B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, Bearbeitung der Aufgaben am Laptop, etc.).
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50% der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 22 Abs. 1 POVFA-K).
Der Nachteilsaufgleich gilt nur für die Bayerische Verwaltungsschule, bei der Berufsschule müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.
Im VFA-K gibt es keine Mindestanzahl an Klausuren. Die Noten der Leistungsnachweise (Übungsklausuren) im VFA-K haben keinen Einfluss auf das Bestehen bzw. auf die Zulassung zur Abschlussprüfung. Sie dienen lediglich zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.
Nein, Leistungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.
Die Leistungsnachweise erhalten Sie in der Regel im nächsten Volllehrgang korrigiert zurück.
Für die Zwischenprüfung erhalten Sie die Prüfungseinladung im 3. Volllehrgang ausgehändigt.
Für die Abschlussprüfung erhalten Sie die Prüfungseinladung im 6. Volllehrgang ausgehändigt. Auf diesem Zulassungsschreiben ist auch Ihr individueller Termin für die fachpraktische Abschlussprüfung ersichtlich.
Im Oktober/November werden alle Teilnehmenden und Ausbildungsbehörden über die maßgebende Ergänzungslieferung informiert. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail und/oder auf unserer Homepage.
Die Zeugnisse werden nach Abschluss der Prüfungen, ca. Mitte bis Ende August versendet.
Im sogenannten Teilnehmenden-Login finden Sie alte Leistungsnachweise, Klausuren und Prüfungen sowie Lösungen, mit denen Sie üben können.
Gehen Sie auf der Homepage rechts oben auf das Feld Login und geben folgende Daten ein:
BVS-Lernen
Passwort: Leichtgemacht2021!
Ihre Ansprechpartner Lehrgang
Ihre Ansprechpartner Prüfung / Zuständige Stelle
Vertrauensdozenten
- Telefon: 089 54057-8737
- E-Mail: lamm@bvs.de
- Telefon: 089 54057-8741
- E-Mail: gerngross@bvs.de