Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Verwaltungsfachangestellte

Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)

Auf einen Blick

Zielgruppe

Auszubildende von kommunalen Behörden

Voraussetzungen

keine

Dauer

3 Jahre

Anmeldezeitraum

bis 30.06.

Lehrgangsbeginn

01.09., erster Unterricht an der BVS im darauffolgenden Jahr (1. VL ab Januar)

Unterrichtsorte

Bayernweit im Voll-Lehrgang 2-3 Wochen (mit Unterkunft und Verpflegung im DZ)

Unterrichtsumfang

560 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsformen

Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)

Digitaler Unterrichtsanteil

19,45% (ab Jahrgang 2024/2027)

Prüfung

Zwischenprüfung im 2. Lj. (März) zwei schriftliche Aufgaben und vier schriftliche und eine fachpraktische Prüfung am Ende der Ausbildungszeit.

Anzahl der Leistungsnachweise

17 (ab Jahrgang 2024/2027) Noten haben keinen Einfluss auf die Abschlussprüfung

ZIELGRUPPE

Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei staatlichen und kommunalen Ausbildungsbehörden. Den hierfür verlangten Schulabschluss legen die jeweiligen Ausbildungsbehörden fest.

Kurzbeschreibung

Diese Ausbildung erfolgt im dualen System, was bedeutet, dass die Auszubildenden sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb (z. B. Gemeinde oder Landkreis) geschult werden. Die betriebliche Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb statt.

Zusätzlich zur betrieblichen Ausbildung müssen die Auszubildenden nach der Ausbildungsordnung, zur Ergänzung und Vertiefung der Fertigkeiten und Kenntnisse, eine dienstbegleitende Unterweisung absolvieren. Die dienstbegleitende Unterweisung, wird von uns, der BVS, in Vollzeitkursen mit insgesamt 560 Unterrichtseinheiten im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durchgeführt.

Am Ende der Ausbildung wird die Abschlussprüfung von der BVS als zuständige Stelle gemäß dem Berufsbildungsgesetz abgenommen


Termin und Ort

Lehrgangsbeginn ab September
Lehrgangsorte bayernweit, je nach Bedarf

Gebühren ab Lehrgang 2024/2027

Lehrgang 1. Ausbildungsjahr 1.322 €
Eintragungsgebühr 100 €
Lehrgang 2. Ausbildungsjahr 1.545 €
Lehrgang 3. Ausbildungsjahr 2.142 €
Intensivlehrgang 1.120 €
Zwischenprüfung 140 €
Abschlussprüfung 530 €

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Voranmeldungen sind bis 30. April des jeweiligen Jahres möglich, z.B. Jahrgang 2023-2026 bis 30. April 2023.
Die verbindliche Anmeldung sollte immer bis Ende Juni vorliegen.

  • der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • die Anmeldung zum Lehrgang und den Prüfungen
  • die Kopie des Berufsausbildungsvertrags
  • der ausgefüllte Ausbildungsplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
  • Nachweis der Ausbildereignung (AdA und berufliche Qualifikation)
  • bei Minderjährigen die Kopie der Erstuntersuchung.
    Vorlagen sind auf unserer Homepage unter jedem Jahrgang unter "Wichtige Dateien" zu finden.

Sobald ihr Auszubildender bei uns erfolgreich angemeldet wurde erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zugesandt.

Nein, die Anmeldung bei der Berufsschule muss gesondert durch die Ausbildungsbehörde erfolgen.

Für die Abmeldung reicht eine E-Mail an vfak@bvs.de und pruefungsamt@bvs.de. Die Abmeldung bei der Berufsschule muss gesondert durch die Behörde erfolgen. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.

Im November/Dezember können wir erst mitteilen, in welche Phase des 1. Volllehrgangs die Teilnehmenden zugewiesen werden, da wir bei der BVS-​Klassenbildung die Berufsschulklassen berücksichtigen. Wichtig für Ihre Planung: Die Zuordnung zu den jeweiligen Phasen vom 1. Voll-Lehrgang bis einschließlich 5. Voll-Lehrgang zieht sich durch. Somit können Sie davon ausgehen, dass der Teilnehmende immer in der gleichen Phase eingeplant ist.

Die Einladung erhalten Sie 6 - 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Ausnahme 1. Volllehrgang: ca. 4 Wochen vor Beginn).

Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs muss mit dem Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.

Für die Verpflegung unterscheiden wir zwischen Anreisetag, Abreisetag und Vollverpflegungstage. Der Anreisetag setzt sich zusammen aus Mittagessen + Nachmittagskaffee + Abendessen. Der Abreisetag setzt sich zusammen aus Frühstück + Vormittagskaffee + Mittagessen. Der Vollverpflegungstag setzt sich zusammen aus Frühstück+ Vormittagskaffee + Mittagessen + Nachmittagskaffee + Abendessen. Die Einzelpreise können Sie dem Gebührenverzeichnis entnehmen.

Den Antrag können Sie über eine E-Mail an zustaendige.stelle@bvs.de stellen.

Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben und Leistungsnachweisen maßgebend. 
Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 22 Abs. 3 POVFA-K, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist. Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z. B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, Bearbeitung der Aufgaben am Laptop, etc.).
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50% der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 22 Abs. 1 POVFA-K).                    
Der Nachteilsaufgleich gilt nur für die Bayerische Verwaltungsschule, bei der Berufsschule müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.

Im VFA-K gibt es keine Mindestanzahl an Klausuren. Die Noten der Leistungsnachweise (Übungsklausuren) im VFA-K haben keinen Einfluss auf das Bestehen bzw. auf die Zulassung zur Abschlussprüfung. Sie dienen lediglich zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Nein, Leistungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.

Die Leistungsnachweise erhalten Sie in der Regel im nächsten Volllehrgang korrigiert zurück. 

Für die Zwischenprüfung erhalten Sie die Prüfungseinladung im 3. Volllehrgang ausgehändigt.
Für die Abschlussprüfung erhalten Sie die Prüfungseinladung im 6. Volllehrgang ausgehändigt. Auf diesem Zulassungsschreiben ist auch Ihr individueller Termin für die fachpraktische Abschlussprüfung ersichtlich.

Im Oktober/November werden alle Teilnehmenden und Ausbildungsbehörden über die maßgebende Ergänzungslieferung informiert. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail und/oder auf unserer Homepage.

Die Zeugnisse werden nach Abschluss der Prüfungen, ca. Mitte bis Ende August versendet.

Im sogenannten Teilnehmenden-Login finden Sie alte Leistungsnachweise, Klausuren und Prüfungen sowie Lösungen, mit denen Sie üben können.

Gehen Sie auf der Homepage rechts oben auf das Feld Login und geben folgende Daten ein: 

BVS-Lernen
Passwort: Leichtgemacht2021!

Hilfsmittel

Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung. Für den VFA-K wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur Berufsschule mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. 

Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.

Unterbringung

Bitte beachten Sie:
Die Unterbringung der Teilnehmenden während der Volllehrgänge im VFA-K erfolgt grundsätzlich im Doppelzimmer.



Ihre Ansprechpartner Lehrgang

Eine junge blonde langhaarige Frau mit Brille lächelt mit leicht geneigtem Kopf.
Nicole Lindner

Produktverantwortung

Ein Mann mit dunklen kurzen nach hinten gekämmten Haaren lächelt leicht. Er hat braune Augen und trägt ein hellblaues Hemd.
Gerhard Dörfler

Organisation

Eine Frau mittleren Alters blickt mit blauen Augen Richtung Kamera. Sie hat schulterlange dunkelbraune, leicht gelockte Haare und trägt einen beigefarbenen Pullover.
Monika Franzel

Organisation

Eine junge Frau mit Brille und kurzen dunkelblonden nach hinten gekämmten Haaren lächelt.
Katja Pödtke

Organisation

Frau mit lockigem blondem Haar und Brille mit schwarzem Rand lächelt in die Kamera
Saskia Wagner

Organisation

Marcus Weinfurtner

Organisation


Ihre Ansprechpartner Prüfung / Zuständige Stelle

Melanie Weiser hat lange dunkelbraune schulterlange Haare und braune Augen. Sie lächelt in die Kamera.
Melanie Weiser

Produktverantwortung

Eine junge Frau mit langen blonden Haaren und blauen Augen lächelt in Richtung Betrachter.
Katharina Haberstumpf

Organisation

Patrizia Lauber

Organisation


Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß