VFA-K Zwischenprüfung 2025
Termin
voraussichtlich Freitag, 21.03.2025
1. Aufgabe: 9.00 Uhr – 10.30 Uhr (Anwesenheitspflicht 08.45 Uhr)
2. Aufgabe: 12.30 Uhr – 14.00 Uhr (Anwesenheitspflicht 12.15 Uhr)
Rechtsstand
Rechtsstand der VSV ist die 205. Ergänzungslieferung.
Prüfungsorte
Die Prüfungsorte sind voraussichtlich Bayreuth, Bischofsgrün, Furth, Grainau, Holzhausen, Lauingen, München, Neustadt, Nürnberg, Reimlingen, Roding und Teisendorf.
Weitere Informationen erhalten Sie mit der Zulassung zur Zwischenprüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungsanmeldung wurde bereits mit der Anmeldung zum Lehrgang vorgenommen! Alle Auszubildenden, die die Lehrgänge der BVS besuchen, müssen nicht mehr gesondert angemeldet werden. Wir verweisen auf die Bekanntmachungen Prüfung 2025, die wir Anfang des Jahres 2025 im Staatsanzeiger und auf dieser Webseite veröffentlichen.
Zulassung zur Zwischenprüfung
Die Prüfungszulassung erhalten die Teilnehmenden zu Beginn des 3. Volllehrgangs, am jeweiligen Lehrgangsort. Die Behörden erhalten hiervon keinen Abdruck.
Dieses Schreiben müssen die Teilnehmenden zusammen mit Ihrem Ausweis an der Prüfung mitführen (§ 20 POVFA-K).
Prüfungsbereiche
2 Aufgaben mit je 90 Minuten Bearbeitungszeit
Inhalt der Aufgaben ist der gesamte Lehrstoff des 1. Ausbildungsjahres (plus Webinarwoche zum 2.VL im Oktober 2024) der Berufs- und der Verwaltungsschule.
Der neu vermittelte Lehrstoff aus dem 2. Ausbildungsjahr (3. Berufsschulblock und 3. Voll-Lehrgang) ist nicht prüfungsrelevant (§ 12 Abs. 4 POVFA-K).
Mögliche Prüfungsfächer können sein:
- Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (Verwaltungstechnik, Verwaltungsorganisation, Berufsausbildung im öffentlichen Dienst)
- Haushaltswesen und Beschaffung
- Wirtschafts- und Sozialkunde (BGB, Staatsrecht und Sozialkunde)
Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.
Rechtsstand der VSV ist die 205. Ergänzungslieferung!
Rücktritt, Krankheit, Versäumnis
Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!
Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 30 POVFA-K) das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde. Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.
Arbeitszeitverlängerung
Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung oder ärztlich attestierten Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für Menschen mit Hörbehinderung (§ 65 Abs. 1 BBiG). Die Art der Behinderung oder Beeinträchtigung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, durch ein ärztliches Attest, nachzuweisen.
Alle Teilnehmer, die bereits für Klausuren eine Verlängerung haben, haben diese selbstverständlich OHNE weitere Veranlassung auch bei der Prüfung!
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Nachteilsausgleiches für die Zwischenprüfung nur bis zum 21.02.2025 möglich ist.
Prüfungsergebnis
Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Daher werden die Leistungen nicht mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. Im Zwischenprüfungszeugnis wird kein Gesamtdurchschnitt gebildet, sondern über die Einzelleistungen der zwei Aufgaben informiert. Demzufolge kann die Ausbildung auch bei schlechtem Abschneiden (ungenügende Leistungen) weitergeführt werden.
Die Korrektur erfolgt durch zwei Korrektoren, die eine Gesamtnote je Aufgabe erteilen. Die BVS nimmt und kann keinen Einfluss auf die Korrektur nehmen!
Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich im Juni 2025 geschickt.
Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.
Die Lösungsanleitungen finden Sie zum Zeitpunkt des Versands der Aufgaben im Internet unter www.bvs.de unter dem Ihnen bekannten Passwort.
Prüfungsvorbereitung
Durch den Stoffgliederungsplan, den Sie im 1. Voll-Lehrgang erhalten haben und den Sie auch auf unserer Internetseite finden, können Sie Ihr Wissen kontrollieren. Alles, was im Stoffgliederungsplan für das 1. Ausbildungsjahr aufgeführt ist, kann Thema der Zwischenprüfung sein – auch wenn es nicht im Unterricht behandelt wurde.
Auch der Stoff, der in der Berufsschule vermittelt wird ist prüfungsrelevant.
Zur Vorbereitung hilft Ihnen auch das Üben mit früheren Übungs- und Prüfungsaufgaben, die Sie auf unserer Internetseite im „Log-In-Bereich“ finden! Auch in der „apf“ finden Sie Übungs- und Testfragen! Lehrbücher sind in jedem Prüfungsgebiet vorhanden. Dort finden Sie ebenfalls viele Testfragen und Sie können Ihre noch offenen Fragen oft mit den Büchern lösen.
Wichtige Dateien
Ihre Ansprechpartner Prüfung / Zuständige Stelle
Vertrauensdozenten
- Telefon: 089 54057-8737
- E-Mail: lamm@bvs.de
- Telefon: 089 54057-8741
- E-Mail: gerngross@bvs.de