Beschäftigtenlehrgang I
Verwaltungsfachkräfte
Auf einen Blick
Zielgruppe
Qualifzierung für Beschäftigte, (vgl. 2. QE)
Voraussetzungen
Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
18 Jahre alt
Dauer
1 Jahr
Anmeldezeitraum
1. Start: 01.08. - 30.09. und 2. Start: 15.12. - 15.02.
Lehrgangsbeginn
1. Februar bzw. Mitte Juni (jeweils Lernplattform Moodle)
Unterrichtsorte
1. Start: BVS-Bildungszentrum München und BVS-Bildungszentrum Nürnberg sowie BVSregional Augsburg, Bayreuth, Dingolfing, Kempten, Regensburg, Rosenheim, Würzburg + Webinarklasse
2. Start:BVS-Bildungszentrum München und BVS-Bildungszentrum Nürnberg sowie BVSregional Augsburg, Regensburg, Würzburg + Webinarklasse
Unterrichtsumfang
390 Unterrichtseinheiten
Unterrichtsformen
Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)
Digitaler Unterrichtsanteil
22 %
Prüfung
nach Abschluss des Lehrgangs: vier schriftliche Prüfungen und eine fachpraktische Prüfung
Anzahl der Leistungsnachweise
13 (Noten haben keinen Einfluss auf die FI, jedoch auf die Zulassung zum Abschlusslehrgang und zur Fachprüfung I
Anmeldung
Die Anmeldeformulare finden Sie in der Unterseite des jeweiligen Jahrgangs. Anmeldeschluss für den Lehrgangsstart im Februar ist der 30. September des Vorjahres. Für den Lehrgangsbeginn im Juni/Juli ist es der 15. Februar desselben Jahres.
ZIELGRUPPE
Diese Ausbildung absolvieren in der Regel Mitarbeitende, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst wechseln. Eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung wird nicht vorausgesetzt.
Beschäftigte, die sich auf den BL I vorbereiten wollen, empfehlen wir den Einführungslehrgang Verwaltung als Qualifizierung.
Kurzbeschreibung
Der BL I ist eine tarifrechtliche Voraussetzung für die Wahrnehmung von anspruchsvollen Aufgaben. Die Ausbildung zu Verwaltungsfachkräften stellt damit eine sehr hochwertige Ausbildung in komprimierter Form dar, die mit einem nicht unerheblichen Lernumfang verbunden ist. Der Unterricht ist dabei die primäre Lernquelle, jedoch ist erfahrungsgemäß zusätzlich ein erheblicher Lernanteil im Selbststudium zu leisten.
Der BL I wird während der Dienstzeit durchgeführt. Er besteht aus dem sogenannten Ortslehrgang (Dauer ca. 1 Jahr) mit berufsbegleitendem, ganztägigem Unterricht an einzelnen Tagen pro Woche. Dieser wird dezentral angeboten. Außerdem gibt es einen ergänzenden Abschlusslehrgang (Dauer max. 4 Wochen).
Der BL I endet mit dem Ablegen der Fachprüfung I. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil und wird im Anschluss an den Abschlusslehrgang durchgeführt. Mit dem Prüfungszeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachkraft“ verliehen.
Termin und Ort
Lehrgangsbeginn | Februar | Juni/Juli |
Lehrgangsorte | Augsburg, Bayreuth, Dingolfing, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Würzburg | Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg |
Gebühren
Lehrgang | 3.490 € |
Fachprüfung I | 530 € |
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BL I
Der Anmeldezeitraum für den BL I mit Start im Februar ist von August bis Ende September des Vorjahres.
Der Anmeldezeitraum für den BL I mit Beginn im Juni/Juli ist von Mitte Dezember des Vorjahres bis Mitte Februar desselben Jahres.
Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Arbeitgeber verschickt.
Mit Erhalt der Einladung erfahren Sie Ihren Lehrgangsort.
Den ersten Unterrichtstag finden Sie auf Ihrem Stundenplan. Der in der Einladung genannte bayernweite Lehrgangsstart entspricht nicht zwangsläufig dem ersten Unterrichtstag.
Ja, diese finden Sie auf unserer Homepage im jeweiligen Lehrgangsjahr.
Im BL I gibt es keine festen Unterrichtstage. Diese können von Woche zu Woche variieren. Zudem kann es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Die Lehrbücher schicken wir Ihnen ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn an Ihre private Adresse. Nachlieferungen werden im Unterricht ausgegeben.
Hier finden Sie das Bestellformular für Ihre VSV (Grundwerk ohne Ergänzungsband).
Wir empfehlen Ihnen vor der Bestellung beim Boorberg-Verlag die aktuellen Lieferzeiten nachzufragen.
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrem ersten Unterrichtstag die VSV dabei haben.
Sie benötigen eine Webcam, einen Internetzugang, Kopfhörer und Mikrofon sowie einen gängigen Browser in der aktuellsten Version.
Auf unserer Lenrplattform Moodle finden Sie unter “Allgemeines & Organisatorisches” eine Anleitung.
Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung.
Das Bearbeitungspapier für die Leistungsnachweise müssen Sie selbst mitbringen. Hierzu finden Sie auf der Homepage eine Vorlage.
Die korrigierten Leistungsnachweise dürfen Sie behalten. Diese werden nicht bei der BVS aufbewahrt.
Die Leistungsnachweise werden nach der Korrektur (Korrekturzeitraum ca. 4 Wochen, Zentralkorrektur ggf. länger) beim nächsten Präsenzunterricht Orts- bzw. Abschlusslehrgang an den jeweiligen Standorten ausgeteilt.
Nein. Diese Möglichkeit gibt es im BL I nicht.
Bei einer Nachkorrektur benötigen wir eine ausführliche Begründung und die komplette Aufgabe eingescannt. Nur dann ist eine Nachkorrektur möglich.
Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an gesendet werden. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Für die im Jahr 2024 startenden Lehrgängen gilt:
Die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Lehrgangsteilnahme finden Sie in § 8 LPSB. Im Ortslehrgang werden 13 Leistungsnachweise absolviert. Hiervon müssen Sie an mindestens 10 teilgenommen und einen Durchschnitt von 4,50 oder besser erreicht haben.
Sollten Sie alle 13 Leistungsnachweise mitgeschrieben haben, werden die 10 besten Noten berücksichtigt.
Sollten Sie an einem Leistungsnachweis nicht teilgenommen haben, wird dieser als Streichnote gewertet.
Der maßgebende Rechtsstand wird spätestens drei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfungen auf unserer Homepage im jeweiligen Jahrgang bekannt gegeben.
Die Prüfungsfächer werden am letzten Tag des Abschlusslehrgangs auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Angestellten, die die Fachprüfung I bei der Bayerischen Verwaltungsschule bereits abgelegt haben, wird auf Antrag die Befugnis verliehen, die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachkräfte (BVS)” zu führen. Prüfungsabsolvierende der Prüfungsjahrgänge 2017 und später erhalten automatisch, zusammen mit ihrem Prüfungszeugnis von der Bayerischen Verwaltungsschule, eine entsprechende Urkunde.
- Sie stellen bei der Bayerischen Verwaltungsschule einen formlosen Antrag.
- Ihrem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses bei, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beglaubigt und mit dessen Anschrift und Behördennummer versehen ist.
- Sollten Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist die Kopie öffentlich zu beglaubigen und die Zustellungsadresse mitzuteilen.
- Nicht vergessen: Dem Antrag ist ein vom Geldinstitut bestätigter Einzahlungsbeleg über die Gebühr von 50 €, zugunsten der Bayerischen Verwaltungsschule auf das Konto IBAN DE75 7002 0270 0015 1941 32 bei der HypoVereinsbank–UniCredit AG, BIC HYVEDEMMXXX, beizulegen.
Nein, einen Musterstundenplan haben wir leider nicht. Bei Fragen zum Stundenplan wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Lehrgangs. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage im jeweiligen Lehrgang.
Wichtige Dateien
Ihre Ansprechpartner Lehrgang
Organisation Bayreuth, Würzburg, Dingolfing
- Telefon: 0911 660444-4128
- E-Mail: bl1@bvs.de
Ihre Ansprechpartner Prüfung
Produktverantwortung
- Telefon: 089 54057-8418
- Fax: 089 54057-918418
- E-Mail: pruefungsamt@bvs.de
Vertrauensdozenten
- Telefon: 089 54057-8737
- E-Mail: lamm@bvs.de
- Telefon: 089 54057-8741
- E-Mail: gerngross@bvs.de