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Beschäftigungslehrgang II

Verwaltungsfachwirte

Hinweis

Der Beschäftigtenlehrgang II 2025/2027_1 mit Start am 01.03.2025 wurde am 26.07.2024 im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Die Anmeldung ist vom 01.09.2024 bis 31.10.2024 möglich. Das Anmeldeformular finden Sie ab dem 01.09.2024 an dieser Stelle. 

Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten beabsichtigen wir Klassen im Ortslehrgang an folgenden Standorten anzubieten: 

  • München
  • Nürnberg 
  • Regensburg 
  • Dingolfing und
  • Würzburg. 

Zusätzlich zum Ortslehrgang finden die Einführungswoche und der Abschlusslehrgang (4 Wochen) mit Unterkunft und Verpflegung an verschiedenen Standorten in Bayern im Blockunterricht statt.

Des Weiteren wird es auch ein Angebot in Webinarform geben, bei dem der Ortslehrgang ausschließlich als Distanzunterricht (in Teilzeit, d.h. 8.15 bis i.d.R. 13.15 Uhr) stattfindet. Die Einführungswoche und der Abschlusslehrgang finden jedoch, wie in den regulären Klassen, in Präsenz und in Vollzeit statt.

Weitere Informationen werden zum 01.09.2024 veröffentlicht. 

Auf einen Blick

Zielgruppe

Qualifzierung für Beschäftigte, (vgl. 3.QE) 

Voraussetzungen

VFA-K Abschluss oder BL I oder 2. QE oder (Fach-)Hochschulreife
Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Bayern

Dauer

2 Jahre

Anmeldezeitraum

01.03. - 30.04. (für Start 01.09.) bzw. 01.09. bis 31.10. (für Start 01.03.)

Lehrgangsbeginn

01. September

Unterrichtsorte

BVS-Bildungszentren Holzhausen, Lauingen (Donau),  München, Neustadt a.d. Aisch und Nürnberg sowie BVSregional Augsburg, Bayreuth, Dingolfing, Kempten, Regensburg, Rosenheim, Würzburg + Webinarklasse sowie ggf. weitere Standorte

Unterrichtsumfang

760 UE 
im Durchschnitt an 2 Tagen/Woche

Unterrichtsformen

Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)

Digitaler Unterrichtsanteil

20 %

Prüfung

sieben schriftliche Prüfungen und eine fachpraktische Prüfung nach Abschluss des Lehrgangs 

Anzahl der Leistungsnachweise

23 (22 ab Jahrgang 2024/2026)

Anmeldung

Die Anmeldeformulare finden Sie in der Unterseite des jeweiligen Jahrgangs. Anmeldeschluss ist der 30. April des jeweiligen Jahres für den Beginn im September bzw. der 30. September des Vorjahres für den Beginn im März.

Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn es noch Kapazitäten gibt.

ZIELGRUPPE

Der BL II ist für Beschäftigte geeignet, die auf Positionen mit ähnlichen Anforderungen wie die auf der Dritten Qualifikationsebene für Beamte qualifiziert werden möchten.

Meister-BaföG

Förderung des Beschäftigtenlehrgangs II

Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmenden des BL II und die Absolvierenden der Prüfung zu Verwaltungsfachwirten grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Förderung aber auch in Betracht, wenn diesem von Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.

Für die Bestätigung des Teilnahmenachweises senden Sie uns bitte das Formblatt B und Z ausgefüllt (nur den Kopf) per E-Mail an bl2-bafoeg@bvs.de. Sie erhalten die Bestätigung dann nach ca. 6-8 Wochen von uns zurück.

Kurzbeschreibung

Während der Dienstzeit wird inTeilzeit unterrichtet (Dauer 2 Jahre). Der Einführungslehrgang dauert eine Woche, der ergänzende Abschlusslehrgang ca. vier Wochen und endet mit dem Ablegen der Fachprüfung II. 

NEU: Der Unterricht in den 2 Jahren im Ortslehrgang findet in Teilzeit, d.h. an durchschnittlich  2 Tagen pro Woche statt. Zum Beginn findet der Einführungslehrgang (1 Woche) statt, am Ende der Abschlusslehrgang (ca. 4 Wochen). Danach wird die Fachprüfung II abgelegt. 


Hilfsmittel

Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung. Für den BL II wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. 

Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.


Termin und Ort

Lehrgangsbeginn März
Lehrgangsorte vsl. München, Nürnberg, Regensburg, Dingolfing, Würzburg + Webinarklasse
Lehrgangsbeginn September
Lehrgangsorte Augsburg, Bayreuth, Kempten, Landshut, Dingolfing, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Würzburg

Gebühren

Die Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung bei der Einführungswoche und beim Abschlusslehrgang finden Sie unter "Wichtige Dokumente" im jeweiligen Jahrgang.
Lehrgang 1. Jahr 2.880 €
Lehrgang 2. Jahr 3.290 €
Lehrgang 3. Jahr 830 €

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BL II

Ja, diese finden Sie auf unserer Homepage für jedes Lehrgangsjahr.

Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Gebührenträger (in der Regel die Arbeitgeber) verschickt.

Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung auf unserer Homepage.

Für die Gewährung von BAföG sind die jeweiligen BAföG-Ämter in den Kreisverwaltungsbehörden des Wohnsitzes zuständig. Dort erhalten Sie auch die Antragsunterlagen. Die Formblätter, welche von der BVS zu bestätigen sind, senden Sie bitte per PDF (mit Angabe Ihres Lehrgangs und Ihrer Klasse) an bl2-bafoeg@bvs.de. Sie erhalten die Bestätigung dann von uns zurück, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 – 8 Wochen.

Hier finden Sie das Bestellformular für Ihre VSV (Grundwerk ohne Ergänzungsband).
Wir empfehlen Ihnen vor der Bestellung beim Boorberg-Verlag die aktuellen Lieferzeiten nachzufragen.
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrem ersten Unterrichtstag die VSV dabei haben.

Die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Lehrgangsteilnahme finden Sie in § 8 LPSB. Diese erreichen Sie, wenn Sie mindestens drei Viertel der im Lehrgang gestellten Leistungsnachweise mit einem Notendurchschnitt von 4,50 oder besser bearbeitet haben.

Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Krankmeldungen während des Ortslehrgangs werden nicht benötigt.

Es gibt keine festen Unterrichtstage. Im Durchschnitt findet 1-2 mal pro Woche Unterricht an Ihrem jeweiligen Lehrgangsort statt.

Es werden zwischen vier und acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten geplant. Diese finden i.d.R. im Zeitraum zwischen 8.30 und 15.45 Uhr statt.

Auf unserer Lernplattform Moodle finden Sie unter "Allgemeines & Organisatorisches" ein Schreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber mit den entsprechenden Informationen und Empfehlungen.

Nein, Leitungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.

Sie benötigen eine Webcam, einen Internetzugang, Kopfhörer und Mikrofon sowie einen gängigen Browser in der aktuellsten Version. 

Auf unserer Lenrplattform Moodle finden Sie unter “Allgemeines & Organisatorisches” eine Anleitung.

Eine Vorabendanreise und die zusätzlichen Kosten müssen Sie mit dem Bildungszentrum direkt abklären. Die Kontaktdaten unserer Veranstaltungsorte finden Sie auf unserer Homepage.

Sie könne sich vom 01.03. bis 30.04. für Start 01.09. anmelden bzw. vom 01.09. bis 31.10. für Start 01.03.

Mit Erhalt der Einladung erfahren Sie Ihren Lehrgangsort.

Das Bearbeitungspapier für die Leistungsnachweise müssen Sie selbst mitbringen. Hierzu finden Sie auf der Homepage eine Vorlage.
Die korrigierten Leistungsnachweise dürfen Sie behalten. Diese werden nicht bei der BVS aufbewahrt.

Die Korrektur kann bis zu 8 Wochen dauern. Diese werden im Unterricht an Ihrem jeweiligen Standort ausgeteilt.
Die korrigierten Leistungsnachweise dürfen Sie behalten und werden nicht bei der BVS aufbewahrt.

Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an gesendet werden. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.

Die Berechnung der Gebühren für Unterkunft und Verpflegung können Sie dem Zeit- und Gebührenplan für den jeweiligen Lehrgang entnehmen. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Jahrgang.

Nach Erhalt des Lehrbuchpaketes muss die Bestellung mit dem Lieferschein überprüft werden. Bitte beachten Sie ggf. vermerkte Nachlieferungen. Falls ein Lehrbuch fehlen sollte, kontaktieren Sie bitte direkt den Südost Verlag. Wenn Sie Ihr Lehrbuch verloren haben, müssen Sie sich ebenfalls beim Verlag melden und das Lehrbuch auf eigene Kosten nachbestellen.

Der maßgebende Rechtsstand wird spätestens drei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfungen auf unserer Homepage unter “Fachprüfungen” bekannt gegeben.

Die Prüfungsfächer werden am letzten Tag des Abschlusslehrgangs auf unserer Homepage im jeweiligen Jahrgang des BL II bekannt gegeben.

Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmenden des BL II und die Absolvierenden der Prüfung zu Verwaltungsfachwirten grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Förderung aber auch in Betracht, wenn diesem von Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.

Die Formblätter, welche von der BVS zu bestätigen sind, senden Sie bitte per PDF (mit Angabe Ihres Lehrgangs und Ihrer Klasse) an bl2-bafoeg@bvs.de

Angestellten, die die Fachprüfung II bei der Bayerischen Verwaltungsschule bereits abgelegt haben, wird auf Antrag die Befugnis verliehen, die Berufsbezeichnung  "Verwaltungsfachwirte" zu führen.

Prüfungsabsolvierende der Prüfungsjahrgänge 1992 und später erhalten automatisch zusammen mit ihrem Prüfungszeugnis von der Bayerischen Verwaltungsschule eine entsprechende Urkunde.

  • Sie stellen bei der Bayerischen Verwaltungsschule einen formlosen Antrag. 
  • Ihrem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses bei, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beglaubigt und mit dessen Anschrift und Behördennummer versehen ist. 
  • Sollten Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist die Kopie öffentlich zu beglaubigen und die Zustellungsadresse mitzuteilen. 
  • Nicht vergessen: Dem Antrag ist ein vom Geldinstitut bestätigter Einzahlungsbeleg über die Gebühr von 50 €, zugunsten der Bayerischen Verwaltungsschule auf das Konto IBAN DE75 7002 0270 0015 1941 32 bei der HypoVereinsbank-UniCredit AG, BIC HYVEDEMMXXX, beizulegen.

Ihre Ansprechpartner Lehrgang

Katharina Bauer

Produktverantwortung

Katharina Kerschl

Organisation

Ein junger Mann mit Brille und rotblondem Haar trägt einen schwarzen Kapuzenpulli..
Patrick Laskowski

Organisation

Semra Üysal BVS-Mitarbeiterin
Semra Uysal

Organisation Nürnberg

Ihre Ansprechpartner Prüfung

Constanze Mros (Foto: BVS)
Constance Mros

Produktverantwortung

Eine lächelnde Frau mit blonden schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera. Sie hat blonde Haare und trägt ein bunt gemustertes Tuch um den Hals.
Andrea Zörner

Organisation

Vertrauensdozenten

Mann mit Brille, Janker und kurzem braunen Haar lächelt Betrachter freundlich an.
Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Christine Gerngroß