Beschäftigungslehrgang II
Verwaltungsfachwirte
Auf einen Blick
Zielgruppe
Qualifzierung für Beschäftigte, (vgl. 3.QE)
Voraussetzungen
VFA-K Abschluss oder BL I oder 2. QE oder (Fach-)Hochschulreife
Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Bayern
Dauer
2 Jahre
Anmeldezeitraum
01.03. - 30.04. (für Start 01.09.) bzw. 01.09. bis 31.10. (für Start 01.03.)
Lehrgangsbeginn
01. September und 01. März
Unterrichtsorte
BVS-Bildungszentren Holzhausen, Lauingen (Donau), München, Neustadt a.d. Aisch und Nürnberg sowie BVSregional Augsburg, Bayreuth, Dingolfing, Kempten, Regensburg, Rosenheim, Würzburg + Webinarklasse sowie ggf. weitere Standorte
Unterrichtsumfang
760 UE
im Durchschnitt an 2 Tagen/Woche
Unterrichtsformen
Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)
Digitaler Unterrichtsanteil
20 %
Prüfung
sieben schriftliche Prüfungen und eine fachpraktische Prüfung nach Abschluss des Lehrgangs
Anzahl der Leistungsnachweise
23 (22 ab Jahrgang 2024/2026)
Anmeldung
Die Anmeldeformulare finden Sie in der Unterseite des jeweiligen Jahrgangs. Anmeldeschluss ist der 30. April des jeweiligen Jahres für den Beginn im September bzw. der 30. September des Vorjahres für den Beginn im März.
Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn es noch Kapazitäten gibt.
ZIELGRUPPE
Der BL II ist für Beschäftigte geeignet, die auf Positionen mit ähnlichen Anforderungen wie die auf der Dritten Qualifikationsebene für Beamte qualifiziert werden möchten.
Meister-BaföG
Förderung des Beschäftigtenlehrgangs II
Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmenden des BL II und die Absolvierenden der Prüfung zu Verwaltungsfachwirten grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Förderung aber auch in Betracht, wenn diesem von Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.
Für die Bestätigung des Teilnahmenachweises senden Sie uns bitte das Formblatt B und Z ausgefüllt (nur den Kopf) per E-Mail an bl2-bafoeg@bvs.de. Sie erhalten die Bestätigung dann nach ca. 6-8 Wochen von uns zurück.
Kurzbeschreibung
Während der Dienstzeit wird inTeilzeit unterrichtet (Dauer 2 Jahre). Der Einführungslehrgang dauert eine Woche, der ergänzende Abschlusslehrgang ca. vier Wochen und endet mit dem Ablegen der Fachprüfung II.
Termin und Ort
Lehrgangsbeginn | März |
Lehrgangsorte | vsl. München, Nürnberg, Regensburg, Dingolfing, Würzburg + Webinarklasse |
Lehrgangsbeginn | September |
Lehrgangsorte | Augsburg, Bayreuth, Kempten, Dingolfing, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Würzburg; Webinarklasse |
Gebühren
Lehrgang 1. Jahr | 2.880 € |
Lehrgang 2. Jahr | 3.920 € |
Prüfungsgebühr | 830 € |
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BL II
Ja, diese finden Sie auf unserer Homepage für jedes Lehrgangsjahr.
Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Gebührenträger (in der Regel die Arbeitgeber) verschickt.
Die Zugangsdaten werden Ihnen zu Beginn des Lehrgangs per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, bitte beachten Sie die Anleitung auf unserer Homepage.
Für die Gewährung von BAföG sind die jeweiligen BAföG-Ämter in den Kreisverwaltungsbehörden des Wohnsitzes zuständig. Dort erhalten Sie auch die Antragsunterlagen. Die Formblätter, welche von der BVS zu bestätigen sind, senden Sie bitte per PDF (mit Angabe Ihres Lehrgangs und Ihrer Klasse) an bl2-bafoeg@bvs.de. Sie erhalten die Bestätigung dann von uns zurück, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 – 8 Wochen.
Hier finden Sie das Bestellformular für Ihre VSV (Grundwerk ohne Ergänzungsband).
Wir empfehlen Ihnen vor der Bestellung beim Boorberg-Verlag die aktuellen Lieferzeiten nachzufragen.
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrem ersten Unterrichtstag die VSV dabei haben.
Die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Lehrgangsteilnahme finden Sie in § 8 LPSB. Diese erreichen Sie, wenn Sie mindestens drei Viertel der im Lehrgang gestellten Leistungsnachweise mit einem Notendurchschnitt von 4,50 oder besser bearbeitet haben.
Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Krankmeldungen während des Ortslehrgangs werden nicht benötigt.
Es gibt keine festen Unterrichtstage. Im Durchschnitt findet 1-2 mal pro Woche Unterricht an Ihrem jeweiligen Lehrgangsort statt.
Es werden zwischen vier und acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten geplant. Diese finden i.d.R. im Zeitraum zwischen 8.30 und 15.45 Uhr statt.
Auf unserer Lernplattform Moodle finden Sie unter "Allgemeines & Organisatorisches" ein Schreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber mit den entsprechenden Informationen und Empfehlungen.
Nein, Leitungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.
Sie benötigen eine Webcam, einen Internetzugang, Kopfhörer und Mikrofon sowie einen gängigen Browser in der aktuellsten Version.
Auf unserer Lenrplattform Moodle finden Sie unter “Allgemeines & Organisatorisches” eine Anleitung.
Eine Vorabendanreise und die zusätzlichen Kosten müssen Sie mit dem Bildungszentrum direkt abklären. Die Kontaktdaten unserer Veranstaltungsorte finden Sie auf unserer Homepage.
Sie könne sich vom 01.03. bis 30.04. für Start 01.09. anmelden bzw. vom 01.09. bis 31.10. für Start 01.03.
Mit Erhalt der Einladung erfahren Sie Ihren Lehrgangsort.
Das Bearbeitungspapier für die Leistungsnachweise müssen Sie selbst mitbringen. Hierzu finden Sie auf der Homepage eine Vorlage.
Die korrigierten Leistungsnachweise dürfen Sie behalten. Diese werden nicht bei der BVS aufbewahrt.
Die Korrektur kann bis zu 8 Wochen dauern. Diese werden im Unterricht an Ihrem jeweiligen Standort ausgeteilt.
Die korrigierten Leistungsnachweise dürfen Sie behalten und werden nicht bei der BVS aufbewahrt.
Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an gesendet werden. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Die Berechnung der Gebühren für Unterkunft und Verpflegung können Sie dem Zeit- und Gebührenplan für den jeweiligen Lehrgang entnehmen. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Jahrgang.
Nach Erhalt des Lehrbuchpaketes muss die Bestellung mit dem Lieferschein überprüft werden. Bitte beachten Sie ggf. vermerkte Nachlieferungen. Falls ein Lehrbuch fehlen sollte, kontaktieren Sie bitte direkt den Südost Verlag. Wenn Sie Ihr Lehrbuch verloren haben, müssen Sie sich ebenfalls beim Verlag melden und das Lehrbuch auf eigene Kosten nachbestellen.
Der maßgebende Rechtsstand wird spätestens drei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfungen auf unserer Homepage unter “Fachprüfungen” bekannt gegeben.
Die Prüfungsfächer werden am letzten Tag des Abschlusslehrgangs auf unserer Homepage im jeweiligen Jahrgang des BL II bekannt gegeben.
Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmenden des BL II und die Absolvierenden der Prüfung zu Verwaltungsfachwirten grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Förderung aber auch in Betracht, wenn diesem von Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.
Die Formblätter, welche von der BVS zu bestätigen sind, senden Sie bitte per PDF (mit Angabe Ihres Lehrgangs und Ihrer Klasse) an bl2-bafoeg@bvs.de
Angestellten, die die Fachprüfung II bei der Bayerischen Verwaltungsschule bereits abgelegt haben, wird auf Antrag die Befugnis verliehen, die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirte" zu führen.
Prüfungsabsolvierende der Prüfungsjahrgänge 1992 und später erhalten automatisch zusammen mit ihrem Prüfungszeugnis von der Bayerischen Verwaltungsschule eine entsprechende Urkunde.
- Sie stellen bei der Bayerischen Verwaltungsschule einen formlosen Antrag.
- Ihrem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses bei, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beglaubigt und mit dessen Anschrift und Behördennummer versehen ist.
- Sollten Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist die Kopie öffentlich zu beglaubigen und die Zustellungsadresse mitzuteilen.
- Nicht vergessen: Dem Antrag ist ein vom Geldinstitut bestätigter Einzahlungsbeleg über die Gebühr von 50 €, zugunsten der Bayerischen Verwaltungsschule auf das Konto IBAN DE75 7002 0270 0015 1941 32 bei der HypoVereinsbank-UniCredit AG, BIC HYVEDEMMXXX, beizulegen.
Ihre Ansprechpartner Lehrgang
Ihre Ansprechpartner Prüfung
Produktverantwortung
- Telefon: 089 54057-8418
- Fax: 089 54057-918418
- E-Mail: pruefungsamt@bvs.de
Vertrauensdozenten
- Telefon: 089 54057-8737
- E-Mail: lamm@bvs.de
- Telefon: 089 54057-8741
- E-Mail: gerngross@bvs.de