BVS

Informationsschreiben

06.04.2025
BL II 2023/2025 – erste Informationen zum Abschlusslehrgang 2025

Liebe Teilnehmende, 

liebe Arbeitgeber, 

 

wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben die ersten Informationen zum Abschlusslehrgang des BL II 2023/2025 mitteilen. 

 

 

Der Abschlusslehrgang gliedert sich in eine Moodle-Phase und den Präsenzlehrgang. 

 

  1. Ab dem 14.07.2025 stehen Ihnen die Inhalte für die im Distanzlernen vorgesehenen Unterrichtseinheiten zur Verfügung (Moodle-Phase). Die in Moodle eingestellten Unterlagen behandeln grundsätzlich in sich abgeschlossene Themen, sodass Ihnen die Lösung zeitgleich zur Verfügung gestellt wird. Diese Inhalte werden nicht mehr im Präsenzunterricht behandelt. Sofern Sie Fragen zu diesen Unterlagen haben, können Sie diese über das Forum klären oder im Präsenzunterricht mit Ihren Lehrbeauftragten besprechen. 

 

Es handelt sich um insgesamt 26 Unterrichtseinheiten; die Verteilung auf die einzelnen Lehrgebiete entnehmen Sie bitte Ihrem Stoffverteilungsplan (2023-07-07 Stoffverteilungsplan BL II 2023_2025.xlsx). 

 

Die Freistellung für die Moodle-Phase ist zwischen den Teilnehmenden und den Arbeitgebern individuell zu vereinbaren. Im Sinne einer erfolgreichen und zielführenden Vorbereitung auf den Abschlusslehrgang empfehlen wir den Arbeitgebern, die Teilnehmenden für die Erarbeitung des Selbstlernmaterials großzügig von der Arbeit freizustellen. Im Übrigen verweisen wir bezüglich der Freistellung für die Moodle-Einheiten auf unser Schreiben „Informationen zur Freistellung“, welches den Teilnehmenden unter Moodle - Aktuelles & Organisatorisches – zur Verfügung steht.

 

Der Moodle-Kurs steht den Teilnehmenden bis zum 31.12.2025 zur Verfügung. 

 

  1. Der Präsenzlehrgang findet für Ihre Klasse im Seminar- und Schulungszentrum Schloss Neuburg (Neuburg a.Inn) mit Unterkunft und Verpflegung vom 18.08. bis 12.09.2025 statt. Die Einladung wird dem jeweiligen Gebührenschuldner ca. 4 bis 6 Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs zugesandt. Die Stundenpläne werden – je nach Planungsstand – mit der Einladung versandt oder im Nachgang per E-Mail zur Verfügung gestellt. 

 

Mögliche Unterkunftsbefreiungen können bis zum 28.03.2025 unter Angabe einer Begründung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Nähe zum Dienst- oder Wohnort nur befreit werden kann, wenn dieser innerhalb eines Umkreises von 30 km zum Veranstaltungsort liegt. Anträge auf Unterkunftsbefreiungen schicken Sie bitte an bl2@bvs.de. Später eingehende Anträge auf Unterkunftsbefreiung können leider nicht berücksichtigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge etwas Zeit in Anspruch nimmt. 

 

 

Weitere Informationen 

Der maßgebliche Rechtsstand Ihrer VSV für die Fachprüfung II 2025 ist die 207. Ergänzungslieferung, die voraussichtlich Mitte Februar 2025 durch den Boorberg Verlag ausgeliefert wird. Weitere Informationen zur Fachprüfung finden Sie unter Fachprüfungen II

 

 

Wir möchten alle Teilnehmenden darüber informieren, dass wir im 2. Jahr vermehrt Wert auf die Vernetzung der Rechtsgebiete legen. Daher können Lehrgebiete mit den entsprechenden Grundlagen wie z.B. das Allgemeine Verwaltungsrecht oder Kommunalrecht immer mit anderen Rechtsgebieten kombiniert werden bzw. dort mit einfließen. 

 

Die ordnungsgemäße Lehrgangsteilnahme (vgl. § 8 LPSB) wird durch uns nach der Absolvierung der letzten Leistungsnachweise geprüft. Aufgrund des zeitlichen Verlaufs erfolgt die Einladung zum Abschlusslehrgang unter Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lehrgangsteilnahme. Sollten Sie diese nicht erreichen bzw. voraussichtlich nicht erreichen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen sowie Ihrem Arbeitgeber auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dies wird ca. Mitte bis Ende Juli 2025 der Fall sein. Es gibt zu diesem Zeitpunkt keine gesonderte Mitteilung über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme. 

Wir bitten Sie, uns eventuelle Änderungen Ihrer persönlichen Daten (insb. Namensänderungen, Adressänderungen, …) an unser Lehrgangspostfach bl2@bvs.de mitzuteilen, um die Abwicklung der Prüfung zu erleichtern. 

Unter https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/hilfsmittelregelung/index.html finden Sie unsere FAQs sowie weitere Erläuterungen zur Hilfsmittelregelung. 

 

 

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail an bl2@bvs.de weiter. 

 

Herzliche Grüße 

Ihr BL II – Team 

 

Bayerische Verwaltungsschule (BVS)

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