Moodle – selbstständige Organisation und Freistellung
Die Unterlagen für das Distanzlernen finden Sie auf Moodle in der Kachel des jeweiligen Fachs. Die Veröffentlichungsdaten sind im Stoffgliederungsplan hinterlegt. Grundsätzlich sollen die Inhalte in Moodle vor dem Präsenzunterricht bearbeitet werden, da sie in der Reihenfolge Moodle – Präsenz – Webinar geplant werden.
Dies bedeutet, dass Sie als Teilnehmende sich das Distanzlernen je nach individuellem Stundenplan selbst organisieren.
Die Dozierenden werden den Unterricht entsprechend des Stoffgliederungsplans aufbauen, so dass vor dem jeweiligen Unterricht ein Blick in den Stoffgliederungsplan empfehlenswert ist, damit Sie Ihr Selbststudium rechtzeitig durchführen können.
Die im Stoffgliederungsplan vermerkten Informationen zur Veröffentlichung der Inhalte auf Moodle bedeuten nicht, dass Sie die Inhalte zu diesem Zeitpunkt bearbeiten müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Information an Sie, ab welchem Zeitpunkt diese Unterlagen grundsätzlich über Moodle verfügbar sind.
Wir empfehlen, die Bearbeitungszeiten für die Moodleeinheiten bereits jetzt einzuplanen und die Freistellung hierfür zu beantragen, damit Sie diese im benötigten Zeitraum und Umfang in Anspruch nehmen können. (Zur Freistellung s.u.)
Vor Beginn der Einführungswoche stehen den Teilnehmenden die Inhalte für die acht Unterrichtseinheiten des Lehrgebietes „Allgemeine Rechtskunde“ zur Verfügung. Bitte schließen Sie diese vorgesehenen Lerninhalte vor Ihrer Einführungswoche ab, da der Präsenzunterricht auf diese Grundlagen aufbaut.
Im Lehrgebiet „Bürgerliches Recht“ sind 1,5 Unterrichtseinheiten (Lerninhalt 1.1) vor der Einführungswoche zu bearbeiten. Die weiteren 2,5 Unterrichtseinheiten können flexibel eingeteilt werden, sollten aber spätestens vor dem Webinarunterricht abgeschlossen werden.
Die Inhalte im Lehrgebiet „Staats-, Verfassungs- und Europarecht“ (6 Unterrichtseinheiten) sollen nach der Einführungswoche und vor Beginn des Präsenzunterrichts im 1. Ortslehrgang bearbeitet werden.
Freistellung für Moodle-Einheiten
Die Unterrichtseinheiten, welche aufgrund der Digitalisierung über unser Digitalportal oder unsere Lernplattform Moodle durchgeführt werden, sind in der Summe als reguläre Unterrichtseinheiten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 LPSB anzusehen.
Für einen erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Beschäftigtenlehrgangs II empfehlen wir allen Arbeitgebern, die Teilnehmenden im erforderlichen Umfang von deren Beschäftigungspflicht freizustellen. Bezüglich der Freistellungen während des Selbststudiums sind erfahrungsgemäß folgende Alternativen denkbar:
Alternative 1
Je 8 Unterrichtseinheiten Selbststudium wird für einen vollen Tag freigestellt, da dies einem Präsenzunterrichtstag entspricht.
Alternative 2
Die erforderlichen Unterrichtseinheiten werden auf Arbeitsstunden umgerechnet und dem Zeitkonto gutgeschrieben (z.B. 54 UE * 45 Minuten / 60 Minuten = 40,5 Arbeitsstunden für das erste Ortslehrgangsjahr).
Den Umfang der jeweils vorgesehenen Unterrichtseinheiten können Sie dem Stoffverteilungsplan unter www.bvs.de/bl2 bei Ihrem Jahrgang entnehmen.