Liebe Teilnehmende,
liebe Arbeitgeber,
herzlich willkommen beim Beschäftigtenlehrgang I 2025/1!
Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen gerne zum Start des BL I ab Februar 2025 relevante Informationen mitteilen.
Informationen auf der Homepage
Auf unserer Homepage Jahrgang 2025/1 finden Sie alle relevanten Informationen zum Lehrgang (Stoffgliederungs- und Stoffverteilungsplan, Zeit- und Gebührenplan, Terminplan der Leistungsnachweise, Hinweise zu den Leistungsnachweisen, Informationen zu den unterrichtsfreien Zeiten im BL I sowie die Hilfsmittelregelung).
Die Satzung zum Beschäftigtenlehrgang I finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Zulassungen und Einladungen
Die Zulassungen zum Lehrgang wurden Mitte Dezember 2024 an die Gebührenschuldner versandt. Die Einladungen zum Ortslehrgang werden Anfang Januar an die Gebührenschuldner versandt. Den Einladungen zum Ortslehrgang können Sie die Zuteilung zu Ihrem BVS-Bildungszentrum bzw. bei BVSregional Standort entnehmen.
Der erste Unterricht in Präsenz im Ortslehrgang findet bayernweit erst nach Ihrer Eröffnungsveranstaltung statt.
Lehrgangsbeginn 01.02.2025
Am 27.01.2025, mit der Freischaltung der Teilnehmenden zu unserer Lehrplattform Moodle, testen Sie bitte Ihre Zugänge, damit Sie die Inhalte rechtzeitig ab Lehrgangsstart am 01.02.2025 bearbeiten können. Die Zugangsdaten werden automatisiert per E-Mail zugesandt.
Die Lehrgangseröffnungen finden bayernweit online statt. Sie erhalten die Links hierfür vorab per Mail bis spätestens Ende Januar 2025.
In den Einladungen zum BL I ist als Veranstaltungsbeginn der 01.02.2025, 8.00 Uhr vermerkt. Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag keine Präsenzveranstaltung stattfindet! Der Beginnzeitpunkt besagt lediglich, ab wann Sie auf unsere Lernplattform zugreifen können. Den Tag Ihres ersten Präsenzunterrichts entnehmen Sie bitte dem Stundenplan, der als Anlage der Einladung beigefügt ist.
Moodle
Auf Moodle werden nach und nach die jeweiligen Unterlagen für den Distanzunterricht zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichungsdaten sind im Stoffgliederungsplan hinterlegt. Dort sind auch die entsprechenden Informationen enthalten, in welcher Reihenfolge die Vermittlung der Inhalte erfolgt. D. h. bei den Unterrichtsfächern, bei denen im Stoffverteilungsplan Moodle vorgesehen ist, müssen Sie sich vor dem ersten Unterrichtstag in Präsenz vorbereiten. Die Reihenfolge, falls Moodle vorgesehen ist, wird immer im Ortslehrgang Moodle – Präsenzunterricht – Webinar sein. Hierfür haben wir auch eine zeitliche Gliederung für Sie erstellt, die Sie dann in Moodle unter der Rubrik „Aktuelles und Organisatorisches“ finden werden.
Dies bedeutet, dass Sie als Teilnehmende sich das Distanzlernen je nach individuellem Stundenplan selbst organisieren. Die Dozierenden werden den Unterricht entsprechend des Stoffgliederungsplans aufbauen, so dass vor dem jeweiligen Unterricht ein Blick in den Stoffgliederungsplan empfehlenswert ist, damit Sie Ihr Selbststudium rechtzeitig durchführen können.
Die im Stoffgliederungsplan vermerkten Informationen zur Veröffentlichung der Inhalte auf Moodle bedeuten nicht, dass Sie die Inhalte zu diesem Zeitpunkt bearbeiten müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Information an Sie, ab welchem Zeitpunkt diese Unterlagen grundsätzlich über Moodle verfügbar sind. Die genaue zeitliche Einordnung muss der schriftlichen Ergänzung bzw. der Reihenfolge der Inhalte entnommen werden. Die notwendigen Informationen können Sie dem Stoffgliederungsplan entnehmen.
Vor Beginn des Ortslehrgangs stehen den Teilnehmenden die Inhalte für die sechs Unterrichtseinheiten des Lehrgebietes „Allgemeine Rechtskunde“ zur Verfügung. Bitte schließen Sie diese vorgesehenen Lerninhalte vor Ihrem ersten Unterrichtstag in Präsenz ab, da der Präsenzunterricht auf diese Grundlagen aufbaut.
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltungen erhalten die Teilnehmenden weitere Informationen zum Lehrgang.
Abschlusslehrgang
Bitte prüfen Sie, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber für die Zimmerkategorie Einzelzimmer für den Abschlusslehrgang angemeldet wurden. Ausnahme: Abschlusslehrgang Nürnberg; hier findet der Abschlusslehrgang auch in Nürnberg ohne Unterkunft und Verpflegung statt.
Unterricht im Ortslehrgang
Die Stundenpläne für den Unterricht im Ortslehrgang werden mit der Einladung vier Wochen vor Lehrgangsstart an die Teilnehmenden versandt, also voraussichtlich Anfang Januar 2025.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Stundenplan Änderungen vorbehalten sind. Diese werden per E-Mail an die Teilnehmenden kommuniziert. Zur besseren Planung von Urlaub und Vertretungen sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs haben wir im Hinblick auf die Schulferien unterrichtsfreie Zeiten für den BL I festgelegt. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter dem Jahrgang 2025/1.
Freistellung für Moodle-Einheiten
Bei den Unterrichtseinheiten, welche über unsere digitale Lernplattform Moodle sowie als Webinar durchgeführt werden, handelt es sich um Unterricht, welcher nicht vor Ort im Bildungszentrum bzw. bei BVSregional, sondern ortsunabhängig angeboten wird. Die Unterrichtseinheiten, welche aufgrund der Digitalisierung über unsere Lernplattform Moodle durchgeführt werden, sind in der Summe als reguläre Unterrichtseinheiten zu betrachten, die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 LPSB auch als Distanzunterricht stattfinden können.
Nachdem der BL I einen berufsbegleitenden Lehrgang darstellt und das Selbststudium neben den beruflichen und privaten Verpflichtungen erschwerend hinzukommt, empfehlen wir allen Arbeitgebern, die Teilnehmenden für einen erfolgreichen Abschluss im erforderlichen Umfang nach Möglichkeit von deren Beschäftigungspflicht freizustellen. Bezüglich der Freistellungen während des Selbststudiums sind erfahrungsgemäß folgende Alternativen denkbar:
Alternative 1: Erfolgt in einem Fach z.B. ein Selbststudium mit acht Unterrichtseinheiten, so werden die Teilnehmenden für einen ganzen Tag freigestellt, da an diesem Tag i. d. R. auch keine Beschäftigung hätte ausgeübt werden können, weil die Teilnehmenden in der Zeit im Unterricht wären.
Alternative 2: Erfolgt in einem Fach z.B. ein Selbststudium mit acht Unterrichtseinheiten, so werden diese Unterrichtseinheiten auf die Arbeitszeit umgerechnet, weil eine Unterrichtseinheit nur 45 Minuten dauert und diese Stunden werden dann dem Zeitkonto gutgeschrieben, so dass die Teilnehmenden sich die Stunden je nach beruflicher und privater Verpflichtungen selbst einteilen können.
Den Umfang der jeweils vorgesehenen Unterrichtseinheiten können Sie dem Stoffverteilungsplan auf unserer Homepage entnehmen. Hier sehen Sie genau wie viele Unterrichtseinheiten auf Moodle (DL), als Präsenzunterricht (P) oder aber als Webinar (DU) geplant sind.
Hilfsmittel – VSV
Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelbestimmung. Außerdem finden Sie die FAQ’s zu den Hilfsmittelregelungen hier. Für den BL I wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung im Ortslehrgang mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. Ein Bestellformular hier finden Sie auch auf unserer Homepage.
Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.
Lehrbücher
Die für den Lehrgang erforderlichen Lehrbücher sind bereits durch die Lehrgangsgebühren abgedeckt und werden durch unseren Logistiker (SüdOst Verlag) im Zeitraum vom 07.01. bis 17.01.2025 an die Privatadresse der Teilnehmenden geliefert. Sofern sich die Wohnanschrift seit der Anmeldung zum Lehrgang verändert hat, bitten wir (auch während des Lehrgangs) um eine Nachricht per E-Mail an unser Lehrgangspostfach bl1@bvs.de. Der Band 20a wird nachgeliefert.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter bl1@bvs.de zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr BL I-Team
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Geschäftsbereich Ausbildung
bl1@bvs.de
www.bvs.de