Fachstellen für Pflege und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
FQA in Bayern
Die FQA in Bayern leistet mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, für Mieter in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohngruppe sowie für Gäste in einem Hospiz und bietet mit ihrer Bewertung der Qualität und den daraus folgenden Beratungen Orientierung für die Einrichtungen und Einrichtungsträger.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, bedarf es qualifizierter Beschäftigten. So ist es primäres Ziel der bayernweiten Fortbildung für die FQA, die Kompetenz jedes Einzelnen zu erhalten, zu fördern und zu stärken.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) sichert und erweitert die Kompetenz in dem jeweiligen FQA-Team durch das Angebot eines gezielten Fortbildungsprogramms, das unter Einbindung aller Berufsgruppen des multiprofessionellen Teams der FQA und im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern (StMI) entwickelt wurde und nunmehr in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) umgesetzt und organisiert wird.
ZIELGRUPPE
Das Fortbildungsprogramm für den Bereich der FQA richtet sich an alle Beschäftigten der FQA aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams. Ist ein Thema für eine bestimmte Berufsgruppe besonders von Interesse wird diese in der Zielgruppe ausdrücklich genannt.
Anmeldung
Die detaillierten Inhalte der einzelnen Veranstaltungen mit Termin und Ort werden in Zusammenarbeit mit dem StMGP und in Kooperation mit Frau Gabriele Hampel bei der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, 93039 Regensburg, Telefon: 0941 5680-1683, Telefax: 0941 5680-19683, E-Mail: gabriele.hampel@reg-opf.bayern.de zusammengestellt.
Die Seminarbeschreibungen finden Sie in unserer Seminardatenbank www.bvs.de/seminare, im Themenbereich Soziales unter FQA. Dort haben Sie die Möglichkeit der praktischen Online-Anmeldung direkt in der Veranstaltung. Selbstverständlich können Sie sich auch schriftlich mit Formblatt, formlos oder E-Mail an anmelden. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt.
Abmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.