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Gleichstellungsarbeit

Unterschiedliche Arbeitsbedingungen

Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Das Gleichstellungsgesetz wird gut umgesetzt. Es gibt mehr Frauen im Berufsleben und in Führungspositionen, mehr Teilzeit-Möglichkeiten und mehr Männer, die sich um die Familie kümmern. Aber es gibt immer noch viele Bereiche, in denen die Gleichstellungsarbeit noch nicht richtig wirken kann.

Chancen für die öffentliche Verwaltung

Von mehr Gleichstellung und besserer Vereinbarkeit von Familie und Arbeit haben die öffentliche Verwaltung und ihre Beschäftigten Vorteile: Die Mitarbeitenden sind motivierter, zufriedener und bleiben länger in ihrem Job.

Was Gleichstellungsbeauftragte können und wissen müssen

Gleichstellungsbeauftragte haben viele und schwierige Aufgaben: Sie müssen sich mit rechtlichen Fragen auskennen, organisieren Veranstaltungen und Projekte und beraten in persönlichen und sozialen Fragen. Dafür brauchen sie Wissen, Sensibilität und Bewusstsein.

Unsere Seminarangebote

Bei dieser wichtigen Aufgaben unterstützen wir Sie mit einem umfassenden Seminarprogramm, das sich an Personen aller Erfahrungsstufen richtet. Neben den Themenkreisen Gleichstellungsgesetz und Gender Mainstreaming umfasst unser Schulungsangebot auch Qualifizierung zum Arbeits- und Tarifrecht und Kompetenzbildungen im persönlichen Arbeitsstil.

Hinweis

Zu den Seminarkosten der Seminarreihe „Gleichstellungsarbeit: Impulse und Chancen“ kann ein Kostenbeitrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beantragt werden. 

Der Antrag kann unter Vorlage der Teilnahmebescheinigung beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Winzererstr. 9, 80797 München innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden. Das erforderliche Formular erhalten Sie direkt beim StMAS. Der Beitrag je Seminar beträgt 78 € für eintägige und 150 € für zwei- bis mehrtägige Seminare. Der Kostenbeitrag wird an die Dienststelle ausbezahlt. Die Kostenbeteiligung ist grundsätzlich auf ein Seminar pro teilnehmender Person und Kalenderjahr beschränkt.
Für Fragen zur Kostenbeteiligung steht Ihnen Frau Weichelt, Telefon 089/1261-1309, E-Mail LG_buero@stmas.bayern.de, zur Verfügung.