Beamtenrecht
Band 13
Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Personalrecht aller im öffentlichen Dienst stehenden Personen. Dieses Lehrbuch befasst sich mit dem wichtigen Teilbereich Beamtenrecht. Diese Materie weist einige Besonderheiten auf:
- außerordentlich viele abstrakte Rechtsbegriffe
- Aufsplitterung des Rechtsgebietes in viele Gesetze und Verordnungen
- erschwerte Anwendung des Rechts auf Lebenssachverhalte durch ungewöhnlich viele Rechtsnormen im Einzelfall
Das Lehrbuch soll den Einstieg in das Beamtenrecht als Teilgebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes erleichtern. Grafiken, praktische Beispiele und nach Stoffabschnitten gegliederte Kontrollfragen dienen dazu, Einzelprobleme und Zusammenhänge anschaulich darzustellen.
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl I S. 2034) ist die Kompetenz des Bundes zum Erlass entsprechender rahmenrechtlicher Vorgaben für die Länder entfallen. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgebung trat nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Regelung der Statusrechte und der statusrechtlichen Pflichten der Beamten von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben hat der Bund das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vorgelegt. Das Beamtenstatusgesetz ist am 19. Juni 2008 verkündet worden (BGBl I S. 1010). Bayern hat durch die Neufassung des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG vom 29. Juli 2008, GVBl. Nr. 16 vom 04.08.2008 S. 500) die Lücken ausgefüllt, die der Bund durch das BeamtStG offen gelassen hat.
Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG enthält nicht nur die Gesetzgebungsbefugnis der Länder für das Laufbahnrecht, sondern auch das Besoldungs- und versorgungsrecht. Bayern hat nunmehr durch das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern vom 05.08.2010 (GVBl S. 410 ff.) von dieser umfassenden Kompetenz Gebrauch gemacht: Das neue Gesetz enthält in § 1 das neue Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), in § 2 das Bayerische Versorgungsgesetz (BayBeamtVG) und in § 3 das Leistungslaufbahngesetz (LlbG). Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern brachte Anfang 2011 erhebliche Änderungen am geltenden Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Diese Fassung von 2011 wurde nunmehr überarbeitet. Sie wurde mit aktualisierten Grafiken, neuen überarbeiteten praktischen Beispielen und Kontrollfragen versehen. Die Einzelprobleme und Zusammenhänge des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG), des neuen Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG), des Bayerischen Versorgungsgesetzes (BayBeamtVG) wurden noch anschaulicher dargestellt. Des Weiteren findet in der neuerlichen Überarbeitung das Inkrafttreten (ab 01.01.2018) der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ihren Niederschlag.
Die Einführung ist jedoch nicht nur für die Ausbildung konzipiert, sondern soll auch dem Praktiker ein Leitfaden und Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit sein. Die gesetzlichen Änderungen erforderten die Neuauflage dieses Buches, das - über die Grenzen Bayerns hinaus - als Nachschlagewerk und als didaktische Grundlage für den Bereich des Beamtenrechts seinen Sinngehalt findet.
Stand: Januar 2017
Preis: 30 €
Seiten: 384
Autoren:
Dr. Maximilian Baßlsperger, Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (University of Applied Sciences for Public Service Bavaria), Wasserburg. Ehemaliger Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare der Regierung von Oberbayern für das öffentliche Dienstrecht. Arbeitete von 1981 bis 1982 als Rechtsanwalt in Burghausen und war von 1982 bis 1991 an der Bezirksfinanzdirektion München u. a. als Referent für Aus- und Fortbildung tätig. Mitherausgeber des Kommentars Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern.
Stefan Labenski, Oberverwaltungsrat bei der Landeshauptstadt München, Personal- und Organisationsreferat; nebenamtlicher Dozent an der BVS in Aus- und Fortbildung.
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