Bayerische Bauordnung in der Praxis kreisangehöriger Gemeinden
Zielgruppe
Beschäftigte des nichttechnischen Dienstes kreisangehöriger Gemeinden mit keinen oder nur geringen Vorkenntnissen.Ihr Nutzen
Sie lernen wichtige formelle und materielle Probleme des Bauordnungsrechts kennen. Sie werden befähigt, mit dem Erlernten selbstständig Fälle zu bearbeiten und in der Praxis Fragestellungen zu beantworten, so dass Sie sich in ihrem Arbeitsalltag sicherer fühlen. Im Seminar wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und es werden Verzahnungen mit anderen Rechtgebieten mit angesprochen, damit das Erlernte nicht Stückwerk bleibt.Inhalt
- Überblick über das Bauordnungsrecht - Grundsatz der Genehmigungspflicht inkl. wichtiger Verfahrensfreiheitstatbestände und Genehmigungsfreistellungsverfahren - Stellung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren - Das Genehmigungsverfahren inkl. Behandlung der Baugesuche durch die Gemeinde - Die am Bau Beteiligten, Behörden und Fachstellen - Garagen und Stellplätze inkl. Fragen zur Stellplatzsatzung (ausgewählte Aspekte) - Abweichungen nach Art. 63 BayBO (inkl. „Atypik“, Fälle aus der Praxis) - Stellungnahme der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren, einschließlich des gemeindlichen Einvernehmens - Überblick über das Abstandsflächenrecht, insbesondere Grundsätzliches zur Berechnung und grenznahe Bauten nach Art. 6 Abs. 7 BayBO - Fragen zum öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz, Nachbarbeteiligung und Nachbarrechte - Bauordnungsrechtliche Satzungen (insbesondere Gestaltungssatzung, „Steingärten“) - Ausgewählte Aspekte der bauaufsichtlichen Maßnahmen - Ordnungswidrigkeiten - Ausnahmen und Befreiungen (Fälle aus der Praxis) - Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zu o.g. ThemenTermine und Orte
27.10.2025
(
13:00
)
bis
31.10.2025
(
12:00
)
| Nr.: PB-25-235043
BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen
32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
720,00 €
Unterkunft:
220,00 €
Verpflegung:
169,00 €
Ihre Ansprechpartner

Kinga Gut
Organisation
089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de

Sandra Reisinger
Produktverantwortung
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reisinger@bvs.de