Standesamt und Meldebehörde - Wer braucht was von wem?
Zielgruppe
Beschäftigte der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, insbesondere von Meldebehörden und von den StandesämternIhr Nutzen
Sie kennen die Zusammenhänge und Notwendigkeit der Vernetzungen zwischen Informationen des Standesamtes und der Meldestelle.Inhalt
- Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts - Grundlagen des Personenstandsrechts - Namensführung von Eltern und deren Kinder - Auswirkungen von Auslandsadoptionen - Änderungen in Zusammenhang mit Eheschließungen - Anerkennung von ausländischen Scheidungen - Besonderheiten bei Sterbefällen - Behördliche Namensänderung - Optische Darstellung von Urkunden - Erklärungen nach § 94 BVFG - Datenschutz, Auskunft aus Registern - Zusammenarbeit Meldebehörde - StandesamtHinweis
Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 20 Punkten bewertet.Termine und Orte
17.03.2025
(
13:30
)
bis
19.03.2025
(
12:00
)
| Nr.: AP-25-234532
Rebhans Business und Wellness Hotel, Stockheim
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
300,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
03.11.2025
(
13:30
)
bis
05.11.2025
(
12:00
)
| Nr.: AP-25-234533
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth
0 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
300,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Stefan Tanner
089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de