Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte
Einführung
Nach § 2 Abs. 3 AVPStG können die Bürgermeister zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt werden. Da für diese Tätigkeit gewisse personenstandsrechtliche Grundkenntnisse erforderlich sind, sollen die Bürgermeister zu ihrer Bestellung eine entsprechende Kurzschulung besuchen.Zielgruppe
Bürgermeister die ihre standesamtliche Tätigkeit auf die Durchführung von Eheschließungen beschränkenIhr Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens zur Eheschließung und der Begründung von Lebenspartnerschaften und erhalten darüber hinaus Ideen und Anregungen für die Gestaltung der Zeremonie.Inhalt
- Anmeldung zur Eheschließung - Aufgaben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters als Standesbeamter/-in - Niederschriften über Eheschließungen aufnehmen - Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister - Personenstandsurkunden ausstellen - Namens- und Anschlusserklärungen beglaubigen oder beurkunden - Form und Ausgestaltung der Zeremonie - Räumliches Umfeld - Kriterien und Gestaltung der Traurede - Erwartungen und Lebenssituation der PaareHinweis
Bei diesem Seminar handelt es sich um die personenstandsrechtliche Kurzschulung im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 3 AVPStG, die nicht mit Punkten bewertet wird.Termine und Orte
19.03.2025
(
09:00
)
bis
19.03.2025
(
16:30
)
| Nr.: AP-25-234538
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
200,00 €
Verpflegung:
0,00 €
21.07.2025
(
09:00
)
bis
21.07.2025
(
16:30
)
| Nr.: AP-25-234539
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
200,00 €
Verpflegung:
0,00 €
23.09.2025
(
09:00
)
bis
23.09.2025
(
16:30
)
| Nr.: AP-25-234540
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
200,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Stefan Tanner
089 54057-8606
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tanner@bvs.de