Zwangsvollstreckung in der Sozialverwaltung
Zielgruppe
Beschäftigte der Sozialhilfe- und Jugendhilfeverwaltungen sowie der Kreis- und Stadtkassen, die Unterhaltsansprüche und sonstige Geldansprüche einfordern.Ihr Nutzen
Sie erhalten einen Überblick über Voraussetzungen und Möglichkeiten der zwangsweisen Forderungseintreibung.Inhalt
- Arten der Zwangsvollstreckung - Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Gerichtsvollzieher-Vollstreckung - Verjährungsunterbrechung bei Unterhaltsansprüchen - Pfändungsbeschluss/Verfahren - Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, z.B.: in Steuererstattungsanspruch, Miterbenanteil, Kontokorrentverhältnis, Miteigentumsanteil, BGB-Gesellschaftsanteil, Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und SozialgeldleistungenTermine und Orte
15.12.2025
(
10:00
)
bis
16.12.2025
(
15:30
)
| Nr.: SO-25-236430
Hotel St. Georg, Bad Aibling
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
300,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
60,00 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de