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Zwangsvollstreckung in der Sozialverwaltung

Zielgruppe

Beschäftigte der Sozialhilfe- und Jugendhilfeverwaltungen sowie der Kreis- und Stadtkassen, die Unterhaltsansprüche und sonstige Geldansprüche einfordern.

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über Voraussetzungen und Möglichkeiten der zwangsweisen Forderungseintreibung.

Inhalt

- Arten der Zwangsvollstreckung - Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Gerichtsvollzieher-Vollstreckung - Verjährungsunterbrechung bei Unterhaltsansprüchen - Pfändungsbeschluss/Verfahren - Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, z.B.: in Steuererstattungsanspruch, Miterbenanteil, Kontokorrentverhältnis, Miteigentumsanteil, BGB-Gesellschaftsanteil, Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen

Termine und Orte

15.12.2025 ( 10:00 ) bis 16.12.2025 ( 15:30 ) | Nr.: SO-25-236430
Hotel St. Georg, Bad Aibling

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 60,00 €

Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch

Stefanie Gautzsch
Organisation

089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Christine Wiench

Christine Wiench
Produktverantwortung

089 54057-8659
wiench@bvs.de