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Wildschadensersatzverfahren

Einführung

Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden können gem. § 25 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes gerichtlich erst geltend gemacht werden, wenn das Vorverfahren von der zuständigen Gemeinde durchgeführt ist.

Zielgruppe

Beschäftigte von kreisangehörigen Gemeinden

Ihr Nutzen

Für die angestrebte gütliche Einigung vor Ort erhalten Sie das notwendige Hintergrundwissen zum Verfahren und zur Schadensfestsetzung.

Inhalt

- Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden gem. § 25 ff AVBayJG - Schadensmeldungen - Vorverfahren - Schätzungstermin und gütliche Einigung - Schadensfeststellung durch Wildschadensschätzer/-innen - Inhalt des Schätzergutachtens - Verspätet angemeldete Ansprüche - Zurückweisungsbescheid, Vorbescheid

Termine und Orte

28.10.2025 ( 09:00 ) bis 28.10.2025 ( 16:30 ) | Nr.: SI-25-234171
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch

Stefanie Gautzsch
Organisation

089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
silke.starke@bvs.de