Wildschadensersatzverfahren
Einführung
Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden können gem. § 25 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes gerichtlich erst geltend gemacht werden, wenn das Vorverfahren von der zuständigen Gemeinde durchgeführt ist.Zielgruppe
Beschäftigte von kreisangehörigen GemeindenIhr Nutzen
Für die angestrebte gütliche Einigung vor Ort erhalten Sie das notwendige Hintergrundwissen zum Verfahren und zur Schadensfestsetzung.Inhalt
- Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden gem. § 25 ff AVBayJG - Schadensmeldungen - Vorverfahren - Schätzungstermin und gütliche Einigung - Schadensfeststellung durch Wildschadensschätzer/-innen - Inhalt des Schätzergutachtens - Verspätet angemeldete Ansprüche - Zurückweisungsbescheid, VorbescheidTermine und Orte
28.10.2025
(
09:00
)
bis
28.10.2025
(
16:30
)
| Nr.: SI-25-234171
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de