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Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Ermessensspielräume im Umweltrecht

Bezeichnung

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Ermessensspielräume im Umweltrecht

Einführung

Genehmigungspflichtige Anlagen sind genehmigungsfähig, wenn sie den verschiedenen umweltrechtlichen Anforderungen gerecht werden. Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen kann die Behörde – abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet (z.B. Immissionsschutzrecht, öffentliches Baurecht) verpflichtet sein, die Genehmigung zu erteilen (gebundene Entscheidung). In anderen Rechtsgebieten des Umweltrechts, z.B. im Wasserrecht, kann der Behörde bei der Zulassung allerdings auch ein Ermessen zur Verfügung stehen (Ermessensentscheidung). Stets kann die Behörde eine Genehmigung darüber hinaus mit Nebenbestimmungen (insb. einer Auflage) versehen oder repressive Instrumente nutzen, um gesetzliche Anforderungen durchzusetzen. Bei sämtlichen dieser hoheitlichen Maßnahmen müssen die Juristinnen/Juristen und die Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte stets auch im Einzelfall den sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, insbesondere die Frage der Angemessenheit, beachten. In diesem Seminar werden Beispiele umweltrechtlicher Anforderungen unter Berücksichtigung dieser Grundsätze diskutiert. Zudem werden weitere Möglichkeiten hoheitlichen und informellen Handelns erörtert.

Zielgruppe

Mitarbeitende der kommunalen und staatlichen Verwaltung

Ihr Nutzen

Sie erörtern den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und diskutieren über mögliche Ermessensspielräume.

Inhalt

- Hoheitliches und informelles Handeln - Genehmigung und behördliche Anordnung - Ermessensspielräume - Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Die Umsetzbarkeit behördlicher Anordnungen - Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Das weitere Verfahren (Klageverfahren, einstweilige Anordnung, Anordnung des sofortigen Vollzugs) - Befugnisse der Überwachung - Amtshaftung und Strafbarkeit von Amtsträgern

Termine und Orte

07.10.2025 ( 09:00 ) bis 07.10.2025 ( 16:30 ) | Nr.: UT-25-236806
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €

Ihre Ansprechpartner

Ramona Handwerker

Ramona Handwerker
Organisation

089 54057-8441
ramona.handwerker@bvs.de

Franziska Küpper

Franziska Küpper
Produktverantwortung

089 54057-8437
kuepper@bvs.de