Lebensmittelrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
Zielgruppe
Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht bearbeiten.Voraussetzung
Es sollten bereits Kenntnisse der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und des Ordnungswidrigkeitenrechts vorliegen.Ihr Nutzen
Sie können aufgrund der einschlägigen Tatbestände aus dem LFBG und der EU-VO die Bußgeldverfahren richtig einleiten und inhaltlich fundiert abfassen.Inhalt
- Tatbestände nach dem LFGB und EU-VO und der LMHV zur Einleitung des Bußgeldverfahrens - Aufklärung des Sachverhalts (Schwerpunkte anhand von typischen Fehlerquellen, Vernehmungen) - Bußgeldverfahren bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen - Verletzung der Aufsichtspflicht - Vertiefung anhand von PraxisfällenTermine und Orte
16.07.2025
(
13:30
)
bis
18.07.2025
(
12:00
)
| Nr.: SG-25-234621
BVS-Bildungszentrum Neustadt, Neustadt
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
400,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de