Kommunaler Ordnungsdienst
(Grundseminar)
Einführung
Immer mehr Kommunen entscheiden sich, ihre sicherheits- und ordnungsrechtlich besonders relevanten Bereiche durch einen kommunalen Ordnungsdienst überwachen zu lassen. Zum einen, um effektiv ihren ordnungspolitischen Aufgaben nachkommen zu können, zum anderen, um den Bürger(inn)en ein positives Gefühl hinsichtlich einer Präsenz zu vermitteln. Welche Aufgaben dem kommunalen Ordnungsdienst übertragen werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Kommune. Typische Aufgabenübertragungen können z.B. die Überwachung bei Zuwiderhandlungen gegen das gesamte Ortsrecht (kommunale Satzungen und Verordnungen, wie z.B. Grünanlagen- und Bäderordnungen), gegen das Abfallrecht, Straßen- und Wegerecht (Sondernutzungen) oder das Gewerberecht sein.Zielgruppe
Neue bzw. künftige Beschäftigte von kommunalen Ordnungsdiensten kreisangehörigen Gemeinden, großen Kreisstädten und kreisfreien StädtenIhr Nutzen
Sie wissen, welche Zuständigkeiten und Eingriffsrechte Sie im Rahmen Ihrer neuen Tätigkeit haben und können beurteilen, welche Maßnahmen angebracht sind.Inhalt
- Organisation und Zuständigkeiten der Kommunen und der Polizei sowie deren Abgrenzung - Jedermannsrechte (insbesondere Notwehr, Notstand) - Befugnisse nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz - Grundzüge des Ablaufs von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren - Eingriffsbefugnisse nach dem LStVG - Grundzüge: Richtiges Verhalten beim Einschreiten (Eigensicherung) - Ausgewählte einschlägige Tatbestände des Strafrechts (z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand) und Abgrenzung zur OrdnungswidrigkeitHinweis
Die Vermittlung des Ortsrechts ist nicht Bestandteil des Seminars, da die Beschäftigten aus unterschiedlichen Kommunen mit unterschiedlicher Aufgabenstellung kommen. Sie erhalten durch die BVS die notwendigen Rechtsgrundlagen gestellt.Termine und Orte
31.03.2025
(
13:30
)
bis
04.04.2025
(
12:00
)
| Nr.: SI-25-234158
Hotel Kaiseralm, Bischofsgrün
32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
540,00 €
Unterkunft:
220,00 €
Verpflegung:
169,00 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de