Überwachung des Fließenden Verkehrs im Innendienst
Zielgruppe
Beschäftigte, die die Ordnungswidrigkeitenverfahren des Fließenden Verkehrs bearbeiten.Voraussetzung
Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht sollten bereits vorliegen.Ihr Nutzen
Sie haben insbesondere die Gelegenheit, fachlich moderiert anhand konkreter Fälle aus dem Teilnehmerkreis Erfahrungen auszutauschen und Lösungsansätze für die Praxis zu erörternInhalt
- Fragen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, z. B. zur Akteneinsicht, zum Zustellungs- und Vollstreckungsverfahren, Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Bußgeldbemessung, zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsverstößen, verjährungsunterbrechende Maßnahmen, Mängel beim Bußgeldbescheid - Verteidigerstrategien im Einspruchsverfahren -Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe für zu schnelles Fahren - Maßnahmen zur Täterermittlung - Behandlung von Mehrfachtätern - Anordnung und Vollzug von Fahrverboten - Anwendung der Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - Voraussetzungen für das sogenannte "standardisierte Messverfahren" - Zuständigkeitsvereinbarung zwischen Kommune und Polizei - Korrekte Beschilderung von Geschwindigkeitsbeschränkungen - Lichtbildabgleich und Meldedatenabruf bei den MeldebehördenHinweis
Das Seminar trennt nicht zwischen Grundseminar und Praxistagen, da die Zielgruppe zu klein ist, um beide Seminare gesichert durchführen zu können. Grundkenntnisse in der Thematik wären daher von Vorteil. Die Vermittlung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Tatbestandskatalogs sind aufgrund des Umfangs nicht Inhalt des Seminars.Termine und Orte
29.10.2025
(
13:30
)
bis
31.10.2025
(
12:00
)
| Nr.: SI-25-234270
Landhotel Hartenthal, Bad Wörishofen
24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
300,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Tanja Bast
089 54057-8608
bast@bvs.de
Michaela Thienemann
Produktverantwortung
089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de