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Nachbeurkundungen

Zielgruppe

Standesbeamte die mit Nachbeurkundungen befasst sind und Kenntnisse im IPR besitzen

Ihr Nutzen

Sie erwerben Grundkenntnisse für die Nachregistrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Sie können die Voraussetzungen von Nachbeurkundungen beurteilen und gewinnen damit mehr Sicherheit bei der rechtlichen Beurteilung.

Inhalt

- Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen

Hinweis

Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 20 Punkten bewertet.

Termine und Orte

Derzeit sind für dieses Seminar leider keine Termine bekannt. Sofern Sie Interesse an diesem Seminar haben, melden Sie sich bitte beim zuständigen Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de