Anordnungen bei Veranstaltungen und Sondernutzungen
(Kompaktseminar)
Zielgruppe
Beschäftigte von örtlichen und unteren StraßenverkehrsbehördenIhr Nutzen
Sie wissen, welche Abstimmungen Sie treffen müssen und können Ihr Verfahren zum Erlass entsprechender Anordnungen optimieren.Inhalt
- Begriff "Veranstaltung" und Begriff "Verkehrsüblich" - Genehmigungspflicht oder Genehmigungsfreiheit - Abgrenzung und Schnittstelle zum Straßenrecht (BayStrWG, FStrG) - Beispiele für Veranstaltungen nach § 29 StVO - Abgrenzung zu Art. 19 LStVG und zum Gaststättenrecht (§ 12 GastG) - Veranstaltungen auf Privatgrund (§ 45 Abs. 1 StVO) - Erlaubnisverfahren (Versicherung, Haftungserklärung und Sondernutzung) - Lärmbelästigung bei Veranstaltungen - Absicherung durch die Polizei, die Feuerwehr oder das THW und Einsatz von Ordnern - Art und Inhalt der Verkehrsregelungsbefugnis - Auflagen und Anordnungen - Abgrenzung zu Brauchtumsveranstaltungen (Wallfahrten, Prozessionen) - Beispiele anhand einzelner besonderer Veranstaltungen (z. B. Sportveranstaltungen, Umzüge und Bürgerfeste auf öffentlichen Straßen, Oldtimer-Rallye) - Beschilderunsmaßnahmen bei Veranstaltungen durch die Anordnungsbehörde - Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen - Vereinbarung im Rahmen der Sonderbaulast für die Aufstellung der Beschilderung zwischen der Gemeinde und dem an sich zuständigen Baulastträger - Kostenerhebung gegenüber dem Veranstalter für BeschilderungsmaßnahmenHinweis
Mitarbeiter/-innen, die auch das LStVG und das Gaststättenrecht bearbeiten, finden im Bereich "Gewerbe- und Gaststättenrecht" ein gesondertes Seminar zur Genehmigung von Veranstaltungen.Termine und Orte
22.01.2025
(
09:00
)
bis
22.01.2025
(
16:30
)
| Nr.: SG-25-234587
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Verpflegung:
0,00 €
26.06.2025
(
09:00
)
bis
26.06.2025
(
16:30
)
| Nr.: SG-25-234588
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Verpflegung:
0,00 €
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