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Sicherheitskonzeption im Ausländerrecht

Einführung

Die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln durch Ausländer/-innen aus unterschiedlichsten Herkunftsstaaten erfordert eine gewissenhafte Prüfung, ob den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern vorliegen, die der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegenstehen oder das Ergreifen aufenthaltsbeendender Maßnahmen erfordern.

Zielgruppe

Abteilungsleiter/-innen, Sachgebietsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden

Ihr Nutzen

Es werden Ihnen zum einen die Grundlagen und Elemente der "Bayerischen Sicherheitskonzeption im Ausländerrecht" vermittelt, zum anderen erhalten Sie eine praxisorientierte Schulung im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsbefragungen.

Inhalt

- Einführung in die themenbezogenen Erteilungsvoraussetzungen, Versagungsgründe und Ausweisungstatbestände - Vorstellung der "Bayerischen Sicherheitskonzeption im Ausländerrecht" - Die Sicherheitsanfrage im automatisierten Verfahren - Informationsfluss zwischen Ausländer- und Sicherheitsbehörden - Abstimmungserfordernisse mit Aufsichtsbehörden und Zusammenarbeit mit AG BIRGiT - Vorbereitung und Durchführung einer sicherheitsrechtlichen Befragung bzw. eines Sicherheitsgesprächs (Rahmenbedingungen, Fragetechniken) - Umgang mit Erkenntnissen des Verfassungsschutzes - Grundlagen des Erkennens von potentiellen islamistischen Gewalttätern

Termine und Orte

15.09.2025 ( 13:30 ) bis 17.09.2025 ( 12:00 ) | Nr.: AP-25-234497
JUFA Hotel Kronach-Festung Rosenberg, Kronach

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 340,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de