Sicherheitskonzeption im Ausländerrecht
Einführung
Die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln durch Ausländer/-innen aus unterschiedlichsten Herkunftsstaaten erfordert eine gewissenhafte Prüfung, ob den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern vorliegen, die der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegenstehen oder das Ergreifen aufenthaltsbeendender Maßnahmen erfordern.Zielgruppe
Abteilungsleiter/-innen, Sachgebietsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der AusländerbehördenIhr Nutzen
Es werden Ihnen zum einen die Grundlagen und Elemente der "Bayerischen Sicherheitskonzeption im Ausländerrecht" vermittelt, zum anderen erhalten Sie eine praxisorientierte Schulung im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsbefragungen.Inhalt
- Einführung in die themenbezogenen Erteilungsvoraussetzungen, Versagungsgründe und Ausweisungstatbestände - Vorstellung der "Bayerischen Sicherheitskonzeption im Ausländerrecht" - Die Sicherheitsanfrage im automatisierten Verfahren - Informationsfluss zwischen Ausländer- und Sicherheitsbehörden - Abstimmungserfordernisse mit Aufsichtsbehörden und Zusammenarbeit mit AG BIRGiT - Vorbereitung und Durchführung einer sicherheitsrechtlichen Befragung bzw. eines Sicherheitsgesprächs (Rahmenbedingungen, Fragetechniken) - Umgang mit Erkenntnissen des Verfassungsschutzes - Grundlagen des Erkennens von potentiellen islamistischen GewalttäternTermine und Orte
15.09.2025
(
13:30
)
bis
17.09.2025
(
12:00
)
| Nr.: AP-25-234497
JUFA Hotel Kronach-Festung Rosenberg, Kronach
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
340,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Stefan Tanner
089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de