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Fremdenverkehrsbeitrag

(Grundseminar)

Einführung

Wesentliche Faktoren für die Finanzierung gemeindlicher Fremdenverkehrsaktivitäten sind der Fremdenverkehrsbeitrag und Kurbeitrag. Grundlage für beide Abgabenarten sind Beitragssatzungen der jeweiligen Gemeinde. Den Gemeinden wird die Möglichkeit gegeben, den für die Förderung des Fremdenverkehrs anfallenden Aufwand auf diejenigen Gruppen umzulegen, die aus ihnen Nutzen ziehen. Diese sind die örtlichen Gewerbetreibenden und die Nutzer der Kurangebote der Gemeinde. Im Zusammenhang mit der Erhebung dieser Beiträge ergeben sich immer wieder rechtliche Probleme, vielfach auch durch Einzelentscheidungen der Gerichte bedingt. Die Grundzüge dieses Rechtsgebiets, aber auch aktuelle Entscheidungen aus diesem Bereich stehen im Mittelpunkt dieses Grundlagenseminars.

Zielgruppe

Beschäftigte, die sich mit der Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen befassen.

Ihr Nutzen

Sie lernen die Grundlagen zum Fremdenverkehrs- und Kurbeitrag kennen und werden über die aktuelle Rechtsprechung informiert.

Inhalt

- Rechtsgrundlagen des kommunalen Abgabenrechts - Der Fremdenverkehrsbeitrag: - Voraussetzungen der Erhebung - Aufwand der Gemeinde und Zweckbindung des Beitrags - Fremdenverkehrsbeitragspflichtige - Unmittelbarer und mittelbarer Vorteil als Voraussetzung der Beitragspflicht - Der Begriff des Fremdenverkehrs - Bemessung und Höhe des Beitrags - Entstehung und Fälligkeit - Diskussion aktueller Probleme

Termine und Orte

11.11.2025 ( 09:00 ) bis 11.11.2025 ( 16:30 ) | Nr.: FI-25-236041
BVSregional Regensburg, Regensburg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
gradl@bvs.de

Katrin Suhre

Katrin Suhre
Produktverantwortung

089 54057-8652
suhre@bvs.de