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Verwaltungskostenrecht im Personenstandswesen

Zielgruppe

Standesbeamte sowie Beschäftigte im Standesamt und der Standesamtsaufsicht unabhängig ihrer praktischen Erfahrung

Ihr Nutzen

Sie können kostenrechtliche Entscheidungen rechtssicher treffen.

Inhalt

- Allgemeine Strukturen des Bayerischen Verwaltungskostenrechts - Darstellung und Erläuterung des Schemas zur Prüfung des Kostenanspruchs - Praktische Anwendung anhand von Beispielsfällen - Diskussion über in der Praxis aufgetretene Probleme bei der Gebührenberechnung

Hinweis

Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 10 Punkten bewertet.

Termine und Orte

24.06.2025 ( 09:00 ) bis 24.06.2025 ( 16:30 ) | Nr.: AP-25-234530
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 200,00 €
Verpflegung: 0,00 €

06.10.2025 ( 09:00 ) bis 06.10.2025 ( 16:30 ) | Nr.: AP-25-234531
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 200,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de