Anerkennung und Fortbildung gemäß VPSW „Allgemeines, Wasserrecht“
Bezeichnung
Anerkennung und Fortbildung gemäß VPSW „Allgemeines, Wasserrecht“Einführung
Die Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) fordert, dass anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) jährlich an einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen (§ 6 Abs. 1 Satz 3 VPSW). Das LfU weist darauf hin, dass (maximal) bis zu zwei "allgemeine wasserwirtschaftlich oder wasserrechtlich einschlägige" Fortbildungen im 5-Jahreszeitraum besucht werden können. Die Anerkennung zum "Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)" erfolgt über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Für die Anerkennung müssen Interessierte das Anerkennungsseminar besuchen. Die BVS bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem LfU mit dieser Veranstaltung ein entsprechendes Fortbildungs- und Anerkennungsseminar (allgemeiner Teil) an. Die Kenntnis der wasserrechtlichen Vorgaben für PSW ist auch für Mitarbeitende der mit der Thematik betroffenen Behörden von Interesse.Zielgruppe
Personen, die sich im Anerkennungsprozess zum PSW befinden, PSW, Mitarbeitende von Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämtern, RegierungenInhalt
- Anerkennung zum PSW - Allgemeine Informationen zum PSW-System - Aufgaben und Pflichten der PSW - Wasserrechtliche Vorgaben für die PSW-TätigkeitTermine und Orte
10.04.2025
(
09:00
)
bis
10.04.2025
(
17:00
)
| Nr.: UT-25-236728
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
220,00 €
06.11.2025
(
09:00
)
bis
06.11.2025
(
16:30
)
| Nr.: UT-25-236729
BVS-Bildungszentrum München, München
0 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
220,00 €
Ihre Ansprechpartner
Ramona Handwerker
Organisation
089 54057-8441
ramona.handwerker@bvs.de
Franziska Küpper
Produktverantwortung
089 54057-8437
kuepper@bvs.de