Das Recht auf Akteneinsicht und andere Einsichtsrechte
Einführung
In der Verwaltung früherer Prägung hatten Außenstehende kaum Zugang zu behördlichen Informationen. Nur Beteiligte konnten nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts Akteneinsicht begehren. Alles andere unterlag -etwas überspitzt formuliert- dem Amtsgeheimnis. Hier hat in den letzten Jahren ein enormer Paradigmenwechsel stattgefunden: weg von behördlicher Verschwiegenheit, hin zu mehr Transparenz und Offenheit. Verschiedene Gesetze geben den Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch im Sinne eines "Jedermannsrechts" auf Zugang zu Behördeninformationen, um für mehr Transparenz beim staatlichen Handeln zu sorgen und darüber hinaus mehr Teilhabemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.Zielgruppe
Beschäftigte von Kommunen und staatlichen Behörden, die in ihrer Praxis mit Akteneinsicht oder anderen Informationszugangswünschen konfrontiert werden.Ihr Nutzen
Sie werden mit den wichtigsten Fragen rund um die Akteneinsicht vertraut gemacht. Außerdem erfahren Sie, welche Rechtsvorschriften noch Ansprüche auf Informationszugang geben und in welchem Umfang dieser zu gewähren ist. Dadurch werden Sie rechtssicherer einschätzen können, ob und wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang Sie Zugang im konkreten Einzelfall geben müssen, aber auch, wann Sie einem Informationswunsch nicht nachkommen dürfen, weil z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens entgegenstehen.Inhalt
- Akteneinsichtsrecht: Wer Akteneinsicht nehmen darf, Umfang des Akteneinsichtsrechts, vor der Einsicht zu entfernende Teile der Akte, Ort der Akteneinsicht, Durchsetzung des Anspruchs auf Akteneinsicht - Andere Einsichtsrechte/Rechte auf Informationszugang: aus Umweltinformationsgesetz, Verbraucherschutzgesetz und Informationsfreiheitsgesetz bzw. Informationsfreiheitssatzungen - Zentrale Fragestellungen bei all diesen Einsichtsrechten/Rechten auf Informationszugang, wie z. B. wer Informationen einfordern darf, in welchem Umfang Informationen gegeben werden dürfen, wann der Schutz des Betroffenen dem Anspruch auf Informationszugang vorgeht und wie der Anspruch auf Informationszugang auf dem Klageweg erstritten werden kannTermine und Orte
11.07.2025
(
09:00
)
bis
11.07.2025
(
16:30
)
| Nr.: AV-25-235184
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Ihre Ansprechpartner
Nadine Moj
Organisation
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