Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Zielgruppe
Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden, einschließlich der Amtsärztinnen und Amtsärzte, die mit dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes befasst sind.Voraussetzung
Grundkenntnisse im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sollten bereits vorhanden sein.Ihr Nutzen
Für Beschäftigte mit bereits tiefergehenden Kenntnissen im IfSG bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, diese aufzufrischen und insbesondere ihre Kenntnisse für den gerichtsfesten Vollzug zu vertiefen. Sie können damit rechtssichere und sachgerechte Entscheidungen treffen.Inhalt
- Allgemeine und besondere Maßnahmen - Überwachung von Krankenhäusern und Arztpraxen - Maßnahmen in und Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen - Schutzmaßnahmen, Quarantäne, berufliches Tätigkeitsverbot - Gesundheitliche Behandlung durch das Gesundheitsamt - Grundzüge des Entschädigungsrechts nach dem IfSG - Grundzüge der Kostentragung nach dem IfSG - Verwaltungsrechtliche Umsetzung der Maßnahmen (besondere Bedeutung der Anhörung im IfSG, Gefahrenbegriffe, Verhältnismäßigkeit, Vorgehen bei Gefahr im Verzug)Methodik
Grundlagen werden vertieft, typische Probleme im Vollzugsalltag des IfSG anschaulich beleuchtet und pragmatische Lösungswege vorgestellt. Dabei werden auch die für Verständnis und Vollzug des IfSG relevanten Teile des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt.Termine und Orte
17.09.2025
(
09:00
)
bis
17.09.2025
(
16:30
)
| Nr.: SG-25-234619
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de