EU-Beihilferecht in der Praxis
Einführung
Nach den Spielregeln des Europäischen Wettbewerbsrechts ist die öffentliche Unterstützung von Unternehmen durch Förderungen und Vorteile jeglicher Art anhand der Vorschriften über staatliche Beihilfen zu prüfen. Art. 107 Abs. 1 AEUV als Grundnorm des Europäischen Beihilferechts stellt zunächst das Verbot staatlicher Beihilfen in den Raum. Dabei hat sich der Anwendungsbereich des Europäischen Beihilferechts durch weite Interpretationen des Beihilfebegriffs durch die Europäische Kommission und den EuGH im Laufe der Zeit immer weiter ausgedehnt. Zugleich ist das beihilferechtliche Regelwerk gewachsen, mit dem Beihilfen europarechtlich rechtssicher ausgereicht werden können. Dies setzt zunächst das Vorliegen einer Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV voraus. Jeder Förderverantwortliche muss sich mit dieser Frage befassen, um zu vermeiden, dass die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge z.B. aufgrund einer Beschwerde die Rückforderung einer ggf. mit dem fairen Wettbewerb im Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfe anordnet. Das Seminar vermittelt das beihilferechtliche Grundlagenwissen. Wie erkennt man das Vorliegen einer Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV? Welche Möglichkeiten gibt es, eine Beihilfe rechtssicher zu gestalten? Wie gehe ich an die Prüfung heran? Es werden die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten eingehender behandelt, die in der staatlichen und kommunalen Praxis regelmäßig Verwendung finden (insb. Auslegung des Beihilfebegriffs und De-minimis-Förderung).Zielgruppe
Mitarbeitende, die in den Bereichen Kämmerei, Wirtschaftsförderung oder Projektförderung tätig sind.Ihr Nutzen
In diesem Grundlagenseminar erhalten Sie einen Überblick über das EU-Beihilferecht und erfahren, wie Sie Beihilfen rechtskonform gestalten können.Inhalt
Grundlagen des Beihilferechts Verfahrensrechtliche Grundzüge Auslegung des Beihilfebegriffs und beihilfefreie Förderungen Gestaltungsmöglichkeiten: De-Minimis-Verordnung, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Daseinsvorsorge), beihilfefreie Förderungen nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten (sog. Privatinvestortest, z.B. bei Grundstücksverkäufen und Bürgschaften). Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (nur Grundzüge)Termine und Orte
25.03.2025
(
09:00
)
bis
25.03.2025
(
16:30
)
| Nr.: FI-25-236212
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Wieslawa Gradl
Organisation
089 54057-8654
gradl@bvs.de
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Produktverantwortung
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