Jugendhilfe für junge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit - Bedeutsame Regelungen für die Wirtschaftliche Jugendhilfe -
Zielgruppe
Beschäftigte von Jugendämtern in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die mit den Hilfen für junge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit befasst sind und alle Fachkräfte, die ihre Rechtskenntnisse in diesem für die Tätigkeit in den Jugendämtern derzeit sehr bedeutsamen Arbeitsfeld aktualisieren und erweitern wollen. Es werden sowohl die Regelungen für die Gewährung von Hilfen an unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) als auch die Regelungen für Hilfen an junge Menschen aus der Ukraine (sog. Massenzustromrichtlinie) erörtert.Ihr Nutzen
Sie erörtern die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Arbeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Ergänzend werden für die wirtschaftliche Jugendhilfe bedeutsame Entscheidungen der letzten Jahre hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung für unbegleitete Minderjährige.Inhalt
- Die Regelungen der örtlichen Zuständigkeit nach § 88a SGB VIII (insbesondere die Abgrenzung zu den weiterhin geltenden Regelungen des § 86 SGB VIII) - Die Massenzustromrichtlinie für die Gewährung von Hilfen an junge Menschen aus der Ukraine - Das Kostenerstattungsverfahren nach § 89 SGB VIII und § 89 d SGB VIII, insbesondere: - die Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Inobhutnahmen - die korrekte Durchführung der Altersbestimmung - Kriterien für das "Begleitetsein" junger Menschen, die nicht mit einem Elternteil eingereist sind oder deren Elternteil kurz nach der Einreise nicht mehr mit dem jungen Menschen zusammenlebt - die zusätzlichen Voraussetzungen des § 41 SGB VIII für die Weitergewährung von Hilfen an mittlerweile volljährig gewordene Ausländer - Die Inanspruchnahme von anderen sozialen Leistungen für unbegleitete minderjährige und volljährig gewordene Ausländer - Weitere, für die wirtschaftliche Jugendhilfe bedeutsame Entscheidungen der letzten Jahre hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung für junge Menschen mit ausländischer StaatsangehörigkeitTermine und Orte
14.07.2025
(
09:00
)
bis
14.07.2025
(
16:30
)
| Nr.: SO-25-236445
BVSregional Regensburg, Regensburg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
240,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Klaudia Budai
Organisation
089 54057-8686
klaudia.budai@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de