Straßenverkehrsrecht - rechtssichere Verkehrsregelungen
Zielgruppe
Beschäftigte in Straßenverkehrs- und ggf. auch Straßenbaubehörden, die mit dem Vollzug der StVO und ggf. des BayStrWG, FStrG betraut sind, mit oder ohne praktische ErfahrungenVoraussetzung
Grundkenntnisse oder der Besuch des Grundseminars im Straßenverkehrsrecht werden vorausgesetzt.Ihr Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die Befugnisse der Straßenverkehrsbehörden bei der Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen, sonstiger Verkehrsregelungen und der Erlaubnisse und Genehmigungen. Sie sind in der Lage verfahrensmäßige Abwicklungen zu optimieren und die Ausführung verschiedener Maßnahmen besser zu überwachen. Nach dem Seminar kennen Sie die verschiedenen Zuständigkeiten anderer Behörden (Baulastträger, Polizei) und die Zusammenhänge der verschiedenen Tätigkeiten bei verkehrsregelnden Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden und Einrichtungen wird dadurch erheblich erleichtert.Inhalt
- Anordnung von Verkehrsregelungen und -führungen (kurzfristige und dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO) - Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen ( §§ 29, 46 StVO ) - Verhältnis zwischen StVO und BayStrWG ( Widmung, Vollzug ) - Verkehrsregelungs- und Verkehrssicherungsflicht und Amtshaftung bei Schadensfällen (z.B. Verkehrsregelung, Baustellen, Umzügen und Veranstaltungen) - Verkehrsschauen (Inhalte, Ablauf, Verfahren, Dokumentation) - Befugnisabgrenzungen und -überschneidungen mit Straßenbaulastträgern (Beschilderung, Haftung, Sondernutzung etc.) - Beteiligung anderer Behörden, Institutionen oder Dritter (Rechte und Pflichten, Vollzug und Durchsetzung auch auf Privatgrund) - vorbeugender Rechtsschutz und gerichtliche Angriffe gegen Maßnahmen der Verkehrsbehörde (Widerspruch, Klageverfahren) - eingetretene und anstehende Änderungen der geltenden Rechtslage und behördlichen Praxis, aktuelle Rechtssprechung - Behandlung von Problemen anhand von Beispielfällen und konkreten Fällen der TeilnehmerHinweis
Inhaltlich wird im Seminar nicht zwischen Beschäftigten aus den Unteren oder Örtlichen Straßenverkehrsbehörden unterschieden. Die rechtlichen Vorschriften sind weitgehend vergleichbar und wir haben in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass eigene Seminare für Beschäftigte aus den Unteren Straßenverkehrsbehörden regelmäßig aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen storniert werden mussten.Termine und Orte
28.04.2025
(
13:30
)
bis
30.04.2025
(
12:00
)
| Nr.: SG-25-234594
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
300,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de