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Garagen und Stellplätze

Zielgruppe

Beschäftigte der Bauaufsichtsbehörden, Hochbauämter, Bauämter von Gemeinden sowie sonstige Fachkräfte, die mit der baurechtlichen Zulässigkeit von Garagen befasst sind und hierzu keine oder nur geringe Vorkenntnissen besitzen. Grundwissen bzw. Vorkenntnisse im öffentlichen Baurecht müssen dagegen bereits vorhanden sein.

Voraussetzung

Grundwissen bzw. Vorkenntnisse im öffentlichen Baurecht, wie sie im Grundseminar "Baurecht in kreisangehörigen Gemeinden" erworben werden können (Links: www.bvs.de/10046 oder www.bvs.de/17394), sind Voraussetzung für dieses Seminar.

Ihr Nutzen

Sie sind mit der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen vertraut. Sie können dieses Wissen in der Praxis anwenden.

Inhalt

- Grundsätzliches zu Garagen und Stellplätzen nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Überblick über die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) - Stellplatzsatzungen (inkl. Exkurs zu Fahrradsatzungen) - Garagen und Stellplätze in den verschiedenen Verfahren der BayBO - Besonderheiten beim Brandschutz (insbesondere bei Tiefgaragen) - Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen im Zusammenhang mit Garagen und Stellplätzen - Ausgewählte Fragen der Bauüberwachung

Termine und Orte

08.05.2025 ( 09:00 ) bis 08.05.2025 ( 16:30 ) | Nr.: PB-25-235073
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kinga Gut

Kinga Gut
Organisation

089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de

Sandra Reisinger

Sandra Reisinger
Produktverantwortung

089 54057-8771
reisinger@bvs.de