Garagen und Stellplätze
Zielgruppe
Beschäftigte der Bauaufsichtsbehörden, Hochbauämter, Bauämter von Gemeinden sowie sonstige Fachkräfte, die mit der baurechtlichen Zulässigkeit von Garagen befasst sind und hierzu keine oder nur geringe Vorkenntnissen besitzen. Grundwissen bzw. Vorkenntnisse im öffentlichen Baurecht müssen dagegen bereits vorhanden sein.Voraussetzung
Grundwissen bzw. Vorkenntnisse im öffentlichen Baurecht, wie sie im Grundseminar "Baurecht in kreisangehörigen Gemeinden" erworben werden können (Links: www.bvs.de/10046 oder www.bvs.de/17394), sind Voraussetzung für dieses Seminar.Ihr Nutzen
Sie sind mit der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen vertraut. Sie können dieses Wissen in der Praxis anwenden.Inhalt
- Grundsätzliches zu Garagen und Stellplätzen nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Überblick über die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) - Stellplatzsatzungen (inkl. Exkurs zu Fahrradsatzungen) - Garagen und Stellplätze in den verschiedenen Verfahren der BayBO - Besonderheiten beim Brandschutz (insbesondere bei Tiefgaragen) - Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen im Zusammenhang mit Garagen und Stellplätzen - Ausgewählte Fragen der BauüberwachungTermine und Orte
08.05.2025
(
09:00
)
bis
08.05.2025
(
16:30
)
| Nr.: PB-25-235073
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Kinga Gut
Organisation
089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de
Sandra Reisinger
Produktverantwortung
089 54057-8771
reisinger@bvs.de