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Das Prostituiertenschutzgesetz - Änderung der Rechtslage in der behördlichen Praxis

(Praxistag(e))

Zielgruppe

Beschäftigte der Kommunen, insbesondere aus Gewerbe- und Ordnungsämtern bzw. anderen betroffenen Dienststellen.

Ihr Nutzen

Mit dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz hat sich die geltende Rechtslage geändert, die an den Kommunen eine Neuausrichtung ihrer behördlichen Praxis notwendig macht. Neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten der Behörden nach dem ProstSchG wird insbesondere der Verfahrensablauf für die Erlaubnisse für Prostitutionsbetriebe von der Antragsstellung bis zur Bescheiderstellung dargestellt. Anhand von Bezugsfällen und konkreten Fallbeispielen werden Hilfestellungen für Betriebskontrollen gegeben. Es wird ein allgemeiner Überblick über Beratungsgespräche von Prostituierten sowie der Rahmenbedingungen für die Anmeldung von Prostituierten gegeben.

Inhalt

- Überblick über das Prostituiertenschutzgesetz - Prostitutionsgewerbe - Verfahrensablauf Konzessionierung (Vom Antrag bis zum Bescheid; Prüfung Zuverlässigkeit) - Betriebskonzept (Allgemeine Anforderungen; Bauliche Erfordernisse; Gaststättenspezifische Voraussetzungen) - Betriebskontrolle - Informations- und Beratungsgespräche von Prostituierten - Rahmenbedingungen für die Anmeldung von Prostituierten - Gesundheitsgespräch.

Hinweis

Bitte bringen Sie zu dem Seminar das ProstSchG mit.

Termine und Orte

31.03.2025 ( 13:30 ) bis 02.04.2025 ( 12:00 ) | Nr.: SG-25-234579
Hotel Oberwirt, Obing

24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 182,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
silke.starke@bvs.de