Halten von Hunden und gefährlichen Tieren
(Praxistag(e))
Zielgruppe
Beschäftigte von Gemeinden und KreisverwaltungsbehördenIhr Nutzen
Sie können rechtssicher Erlaubnisse und Anordnungen erstellen, die in Zusammenhang mit der unterschiedlichsten Art von Tierhaltung zusammen hängen.Inhalt
- Anwendungsbereich und Abgrenzung zwischen Art. 37 LStVG und Art. 18 LStVG - Wesentliche Regelungen der VollzBek von 2015 - Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie Zusammenarbeit mit dem Landratsamt - Sachverhaltsaufklärung - Einstufung von gefährlichen Tieren - Kampfhundeproblematik - Tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften - Tierbörsen, Tierschauen, Terrarienhaltung - Geltungsbereich von Erlaubnissen und Anordnungen - Betretungsrechte, Wegnahme - Bescheiderstellung - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Zusammenarbeit mit der Polizei und der StaatsanwaltschaftTermine und Orte
18.03.2025
(
10:30
)
bis
19.03.2025
(
15:00
)
| Nr.: SI-25-234161
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
60,00 €
15.10.2025
(
10:30
)
bis
16.10.2025
(
15:00
)
| Nr.: SI-25-234162
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
60,00 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de