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Ordnungswidrigkeitenverfahren im Waffenrecht

Zielgruppe

Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden mit Grundkenntnissen im Waffen- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ihr Nutzen

Sie vertiefen Ihr Wissen hinsichtlich des ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahrens an Beispielen von Ordnungswidrigkeitentatbeständen aus dem Waffenrecht.

Inhalt

- Ordnungswidrigkeitentatbestände nach dem WaffG - Anhörung - Subjektiver Tatbestand (Vorsatz, Fahrlässigkeit) - Zumessung der Geldbuße - Nebenfolgen (Einziehung von Waffen, Erteilung eines Jagdverbots) - Einziehung von Waffen - Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft

Hinweis

Anmeldungen zu diesem Seminar können ausschließlich über die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen. Private Personen oder Personen außerhalb von Kommunalverwaltungen können dieses Seminar nicht buchen. Wir bitten um Verständnis. Grundlagen zu Ordnungswidrigkeiten im Waffenrecht sind im Grundseminar Teil II im Waffenrecht enthalten. Verfahrensrechtliche Fragen werden in den Grundseminaren zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht ausführlich vermittelt.

Termine und Orte

21.10.2025 ( 09:00 ) bis 21.10.2025 ( 16:30 ) | Nr.: SI-25-234297
BVSregional Augsburg Halderstraße, Augsburg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 195,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Tanja Bast

Tanja Bast

089 54057-8608
bast@bvs.de

Michaela Thienemann

Michaela Thienemann
Produktverantwortung

089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de