Oberflächennahe Geothermie - Thermische Nutzung (offene Systeme)
Bezeichnung
Oberflächennahe Geothermie - Thermische Nutzung (offene Systeme)Einführung
Im System des LfU sind in Bayern über 14.000 Grundwasserwärmepumpenanlagen registriert, das sind ungefähr genauso viel wie Erdwärmesonden- bzw. Erdwärmekollektoranlagen. Für die Nutzung des Grundwassers mit einer Grundwasserwärmepumpenanlage als Wärmequelle sind i.d.R. mindestens ein Entnahme- und ein Schluckbrunnen erforderlich. Jeder Brunnen ist ein Bauwerk mit einem direkten Zugang zum Grundwasser, welches den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Qualitativ hochwertige und sichere Anlagen wahren die Belange eines nachhaltigen Boden- und Grundwasserschutzes und sichern dem Bauherren einen über Jahrzehnte hinweg störungsfreien und kosteneffizienten Betrieb. Die fachlichen Hinweise zum Stand der Technik bei der Erstellung von Grundwasserwärmepumpenanlagen dienen insbesondere der Qualitätssicherung mit dem Ziel, langlebige und effiziente Anlagen zu schaffen. Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW): Die Verordnung fordert, dass anerkannte private Sachverständige (PSW) jährlich an einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Diese Veranstaltung wird vom LfU als geeignete Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 3 VPSW gesehen. Das LfU weist darauf hin, dass (maximal) bis zu zwei "allgemeine wasserwirtschaftlich oder wasserrechtlich einschlägige" Fortbildungen im 5-Jahreszeitraum besucht werden können. Grundsätzlich ist es eigenverantwortliche Aufgabe des PSW, für ihn und seinen Anerkennungsbereich geeignete Fortbildungsmaßnahmen auszuwählen. Die Anerkennung zum "Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)" erfolgt über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Für die Anerkennung müssen Interessenten ein entsprechendes Anerkennungsseminar besuchen. Die BVS bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem LfU mit dieser Veranstaltung ein entsprechendes Fortbildungs- und Anerkennungsseminar (allgemeiner Teil) an. Die Kenntnis der wasserrechtlichen Vorgaben für PSW ist auch für Mitarbeiter/-innen der mit der Thematik betroffenen Behörden von Interesse.Zielgruppe
"Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW)" (mit dem Anerkennungsbereich thermische Nutzung offene Systeme oder Bauabnahme Grundwasserbenutzungsanlagen) Mitarbeitende von Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämtern und Regierungen.Ihr Nutzen
Sie vertiefen und diskutieren Ihre Fachkenntnisse zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen und befassen sich mit den Neuerungen im Bereich oberflächennahe Geothermie – offene Systeme. Sie tauschen Ihre Erfahrungen in der Gruppe aus.Inhalt
- Technisches Regelwerk (W 120-1, VDI 4640 Teil 2) - Aufgaben des Privaten Sachverständigen - Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Grundwasserwärmepumpenanlagen - Erfahrungen eines PSW / WWA - Wasserwirtschaftliche Bauabnahme nach Art. 61 BayWG - Anzeige und Genehmigungsverfahren von Grundwasserwärmepumpenanlagen - Anforderungen an bestehende AnlagenTermine und Orte
16.07.2025
(
09:00
)
bis
16.07.2025
(
16:30
)
| Nr.: UT-25-236712
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
240,00 €
Ihre Ansprechpartner
Ramona Handwerker
Organisation
089 54057-8441
ramona.handwerker@bvs.de
Franziska Küpper
Produktverantwortung
089 54057-8437
kuepper@bvs.de