Fortbildung zum FQA-Auditor 3/2025, 1. Blk.: 19. -23.05.25; 2. Blk.: 30.06. - 04.07.25; 3. Blk.: 22. -26.09.25 (alle in Rothenburg)
Zielgruppe
Beschäftigte der Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aller Professionen, die Prüfungen in Einrichtungen vornehmen und Teil des multiprofessionellen Teams (MPT) sind.Ihr Nutzen
Die Aufgabe der FQA in Bayern ist die Überprüfung von stationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, stationären Hospizen sowie von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und ambulanten Wohngruppen, um die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen. Um die Voraussetzungen für ein qualitätsgesichertes, bayernweit einheitliches Vorgehen im multiprofessionellen Team, bestehend aus Ärzten, Pflegefachkräften, Sozialpädagogen, Verwaltungskräften und ggf. Hygienekontrolleuren zu schaffen, wurde eine 15-tägige Fortbildung für alle Mitglieder des multiprofessionellen Teams konzipiert. Nach jeder Fortbildungswoche erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Am Ende wird der Lehrgang zum FQA-Auditor mit einem Praxisprojekt abgeschlossen. Erst nach erfolgreicher Vorstellung des Praxisprojekts erhalten Sie das Zertifikat zum FQA-Auditor. Das Praxisprojekt setzt sich zusammen aus einer selbständigen Begehung einer Einrichtung samt kurzer schriftlicher Darstellung der Vorgehensweise (Praxisbericht) und Erstellung des (Teil-)Ergebnisprotokolls. Am Ende der 3. Blockwoche erfolgt dann die Projektvorstellung und die Besprechnung der Ergebnisse (Mängel) im Teilplenum. Näheres hierzu erfahren Sie in der 1. Blockwoche. Um das Praxisprojekt erfolgreich abzuschließen ist es dringend notwendig, dass Sie zu Beginn des Lehrgangs im Bereich der FQA tätig sind und bereits an einigen Begehungen (begleitend) teilgenommen haben.Inhalt
INHALT BLOCK 1: Gesetzliche Grundlagen, Prüfleitfaden stationär, Qualitätsmanagement der Einrichtungen, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement der FQA, Handlungsleitlinien, abWG, Kommunikation. INHALT BLOCK 2: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitungen von Einrichtungsbegehungen, Kommunikation, AVPfleWoqG. INHALT BLOCK 3: Freiheitseinschränkende Maßnahmen, Umgang mit Demenz, Konzeption für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, soziale Lebensbereiche von alten Menschen und Menschen mit Behinderung, Kommunikation, Qualitätsmanagement.Dozent
Referenten in wechselnder BesetzungHinweis
ANMELDUNG: Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME: Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. VORAUSSETZUNG FÜR DIE KOSTENÜBERNAHME: sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben sowie die Teilnahme am Praxisprojekt. ABMELDUNG: Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.Kooperation
In Zusammenarbeit mit dem StMGPP. Die detaillierten Inhalte der einzelnen Veranstaltungen mit Termin und Ort werden in Kooperation mit Frau Gabriele Hampel bei der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, 93039 Regensburg, Telefon: 0941 5680 1683, Telefax: 0941 5680 19683, E-Mail: gabriele.hampel@reg-opf.bayern.de zusammengestellt.Termine und Orte
19.05.2025
(
10:00
)
bis
23.05.2025
(
12:15
)
| Nr.: SO-25-236501
Hotel Rappen Rothenburg ob der Tauber GmbH & Co. KG, Rothenburg
40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
1.200,00 €
Unterkunft:
220,00 €
Verpflegung:
175,00 €
Ihre Ansprechpartner
Kinga Gut
Organisation
089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de