Institutionelles Kinderschutzkonzept - struktureller und personalpolitischer Auftrag für pädagogische Einrichtungen
Zielgruppe
Kita-Leitungen, stellvertretende Kita-Leitungen, Nachwuchsführungskräfte, die künftig die Kita-Leitung übernehmen werden, und pädagogisches Personal in KindertageseinrichtungenIhr Nutzen
Sie kennen den gesetzlichen Auftrag, Kinder vor den Eltern bzw. dem familiären Umfeld sowie vor dem eigenen Personal zu schützen, können diesen im Alltag zielführend umsetzen und erhalten Hilfestellung bei der Entwicklung und Umsetzung eines Kinderschutzkonzeptes.Inhalt
Mit der Novellierung des § 45 Abs. 2 SGB VIII durch das KJSG vom Juni 2021 ist die Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung eines Gewaltschutzkonzeptes neue Pflichtaufgabe für pädagogische Einrichtungen. Kinder sind nicht nur vor Gefährdungen durch Eltern, sondern auch durch pädagogisches Fachpersonal zu schützen. Dazu gehören präventive Konzept-, Personal- und Teamentwicklung sowie vorfallsbezogene Strategien bei Verdachtsmomenten oder tatsächlichen Übergriffen durch Beschäftigte. Unsicherheit entsteht auch durch Probleme bei der Wahrnehmung und Bewertung von unangemessenem Verhalten von seelischer bis hin zu körperlicher Gewalt. Kolleginnen und Kollegen brauchen Sensibilisierung für die Problematik und Hilfestellung beim Abschied von Verharmlosungen oder Konfliktscheu vor Konfrontationen. Kinder sind über ihre Rechte ständig zu informieren und zu trainieren; Eltern sollen sich beschweren können, haben auch Informationsrechte und Austauschpflichten zu Entwicklungs- und Verhaltensstörungen ihres Kindes. Diese Themen müssen nun in ein für Ihre Einrichtung passendes Schutzkonzept einfließen. In der Fortbildung werden folgende Inhalte behandelt: - Vergewisserung von gesetzlichen Vorgaben aus BayKiBiG und SGB VIII - Klarheit über bzw. Klärung von Aufgaben und Verantwortung von Träger, Leitung, einzelnen Fachkräften und Team bzgl. Handlungsleitlinien und Standards - Schutzkonzept : wichtige Inhalte und Struktur; Verknüpfung mit Aspekten von Beschwerdemanagement, Qualifizierung/Sensibilisierung und Partizipation von Kindern - Praxis: Elemente von Risikoanalysen bzw. Verdachtsklärungen - Gesprächsführung in Krisen und Gestaltung der professionellen Arbeitsbeziehung zu Beschäftigten, Eltern, Kindern und Kooperationspartnern - Abgrenzung zu fallbezogenen Schutzplänen bei Verdacht auf KindeswohlgefährdungKooperation
Diese Fortbildung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Sie behandelt insbesondere eines der Schwerpunktthemen 2025.Termine und Orte
08.07.2025
(
09:00
)
bis
08.07.2025
(
16:30
)
| Nr.: KI-25-236340
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
250,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Nadine Moj
Organisation
089 54057-8691
moj@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de