Konzeptionen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
Zielgruppe
Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT), insbesondere Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) als Gesamtheit haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen umfassend informiert und alle Beteiligten erhalten einen vollständigen Einblick in die Materie. Es wird immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis aber insgesamt abrundet.Ihr Nutzen
Sie erweitern Ihr Fachwissen und gewinnen Sicherheit bei der Durchführung von Begehungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.Inhalt
- Aufbau, Inhalt und Struktur von Konzeptionen von Besonderen Wohnformen in der Eingliederungshilfe - Prüfung von Konzeptionen anhand von Praxisbeispielen - bauliche Abweichungen nach § 50 Abs. 4 AVPfleWoqG - personelle Abweichungen nach § 51 Abs. 6 AVPfleWoqGDozent
Frau Claudia Meyer und Herr Johannes HaagerHinweis
ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung@bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben. ABMELDUNG Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.Kooperation
In Zusammenarbeit mit dem StMGPP.Termine und Orte
18.11.2025
(
09:30
)
bis
18.11.2025
(
16:00
)
| Nr.: SO-25-236543
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
240,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Kinga Gut
Organisation
089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de