Anordnungen im Bereich der FQA
Zielgruppe
Beschäftigte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT), insbesondere Verwaltungsfachkräfte. HINWEIS: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet.Ihr Nutzen
Sie erhalten fundierte Kenntnisse über die Voraussetzungen der Erteilung von Anordnungen sowie deren Erstellung. Im Seminar werden Ihre Fragen zur Erstellung von Anordnungsbescheiden gemeinsam besprochen.Inhalt
- Zuständigkeit - Pflichtgemäße Ermessensausübung - Bescheidtechnik (Adressierung, Tenorierung, Gründe, Kostenentscheidung, Rechtsbehelfsbelehrung)Dozent
Peter Kitzeder, Stefan RettingerHinweis
ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben. ABMELDUNG Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.Kooperation
In Zusammenarbeit mit dem StMGPTermine und Orte
03.04.2025
(
09:30
)
bis
03.04.2025
(
16:00
)
| Nr.: SO-25-236556
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
240,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Kinga Gut
Organisation
089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de