Förderrechtliche Grundlagen für die Kita-Praxis - Fachmodul 1
Einführung
Wie finanziert sich eine Kindertageseinrichtung? Im Wesentlichen finanzieren sich Kitas aus Fördergeldern des Freistaates Bayern, der Kommunen und den Beiträgen der Eltern. Auf Basis des BayKiBiG wurden die zeitliche Nutzung und der pädagogische Aufwand als wesentliche Förderfaktoren definiert. Die Förderfähigkeit einer Einrichtung wird dabei in regelmäßigen Abständen durch die Jugendämter geprüft.Zielgruppe
Beschäftigte der Einrichtungsträger sowie der Gemeinden, Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen, die mit der Verwaltung und dem Betrieb von Kitas befasst sind, Kita-Leitungen, stellvertretende Kita-Leitungen, Nachwuchsführungskräfte, die künftig die Kita-Leitung übernehmen werden und Teilnehmende des Kompaktlehrgangs Leitung und Verwaltung von Kindertageseinrichtungen (BVS) bzw. der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitung und Verwaltung von Kindertageseinrichtungen (BVS), die einen Überblick über die förderrechtlichen Grundlagen für Ihren Kita-Betrieb und Tipps für die praktische Umsetzung erhalten möchten.Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, die gängigen förderrechtlichen Fragen beim Betrieb einer Kita korrekt einzuordnen und zu beantworten. Des Weiteren erwerben Sie ein praktisches Verständnis für entscheidende Kennzahlen, Antragsfristen, förderrelevante Risiken und die wesentlichen Rechtsgrundlagen.Inhalt
- Förderrecht und Förderbedingungen einer Kita - Anstellungsschlüssel und Fachkraftquote - BayKiBiG, AvBayKiBiG - Checkliste für Verwaltung & Leitung - Wichtige Termine und Antragsfristen - Abschlagszahlungen und Endabrechnung - BelegprüfungDozent
Das Seminar wird von zwei praxiserfahrenen Lehrbeauftragten im Team-Teaching durchgeführt.Hinweis
Das Fachmodul 1 ist verpflichtender Bestandteil des Kompaktlehrgangs Leitung und Verwaltung von Kindertageseinrichtungen(BVS) sowie der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitung und Verwaltung von Kindertageseinrichtungen (BVS). Das Seminar kann jedoch auch unabhängig von der Teilnahme am Kompaktlehrgang bzw. der Weiterbildung besucht werden.Kooperation
Diese Fortbildung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Es behandelt insbesondere eines der Schwerpunktthemen 2025.Termine und Orte
13.03.2025
(
09:00
)
bis
13.03.2025
(
16:30
)
| Nr.: KI-25-236317
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Verpflegung:
0,00 €
05.06.2025
(
09:00
)
bis
05.06.2025
(
16:30
)
| Nr.: KI-25-236318
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
270,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Nadine Moj
Organisation
089 54057-8691
moj@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de