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Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz im Baubetriebshof

Einführung

Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung und des Arbeitsschutzes, ist im Baubetriebshof, eine anspruchsvolle Aufgabe. Besonders in der Vielzahl der unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten, sowie in der Betreuung der technischen Einrichtungen, wird ein hoher Sicherheitsstandard erwartet und gefordert. Eine wesentliche Aufgabe der Betriebsleitung ist es, die Funktion der Gebäude, Maschinen, Geräte und der sicherheitstechnischen Anlagen, nach den allgemeinen Vorschriften, zu gewährleisten. Es ist ein zentraler Teil der Betreiberverantwortung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist es u.a. notwendig, Objekte regelmäßig zu überwachen und sicherheitsgefährdende Mängel unverzüglich zu beheben und abzusichern. Die Mitarbeitenden sind nach dem Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Dazu gehören auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und die nachweisende Dokumentation. Der Betriebsleitung kommt hier eine hohe Verantwortung für die Organisation, Beauftragung, Überwachung und Haftung zu.

Zielgruppe

Technische Beschäftigte von Landkreisen und Gemeinden, Leitungen und Stellvertretungen, auch künftige Leitungen oder Stellvertretungen von Baubetriebshöfen, Mitarbeitende von Baubetriebshöfen und Mitarbeitende der Verwaltung, die mit der Betreiberverantwortung im weitesten Sinne zu tun haben.

Ihr Nutzen

Das Seminar soll Orientierung bieten, um dieser Betreiberverantwortung gerecht zu werden, Haftungsrisiken zu minimieren und einen effizienten Betriebsablauf sicherzustellen. Neben grundlegenden Informationen zur Betreiberverantwortung, Arbeitsschutz, Gesetzen, Richtlinien und zur Technik, erhalten die Teilnehmenden im Seminar einen Überblick zu den Sicherheitsprüfungen und den Verkehrssicherungspflichten. Dabei geht es um Fragen von Haftung, Zuständigkeit und Verantwortung. Besonderen Stellenwert nehmen im Seminar die praktischen Ausführungen zum Baubetriebshof ein.

Inhalt

- Einführung in die rechtliche Grundlagen als Führungskraft - Betreiberverantwortung – Was bedeutet das für den Baubetriebshof? - Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter (ArbSchG § 12) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Was sind die Aufgaben? - DGUV-Vorschriften – Was muss ich beachten, was ist Gesetz? - Grundsätze bei der Aufgabenstellung – Aufgabenbeschreibung, - Aufgabenübertragung, Mitarbeiterschulung, Mitarbeiterbestellung - Zuständigkeiten, Organisationspflichten - Übertragung der Unternehmerpflichten – Was muss ich beachten? - Haftung und Verantwortung – Wie kann diese begrenzt werden? - Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG § 5) - Betriebsanweisung (ArbSchG § 4) - Unterweisung (ArbSchG § 12) – Wie hat diese zu erfolgen? - Sicherheitsprüfungen – Prüffristen – Wer ist zuständig? - Betriebliche Organisation der Elektrosicherheit (DGUV – V3). - Brandschutz, Brandschutzorganisation - Dokumentation – Was ist Dokumentationspflichtig? - Arbeitsmedizinische Vorsorge

Termine und Orte

27.05.2025 ( 09:00 ) bis 27.05.2025 ( 16:30 ) | Nr.: BA-25-234960
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
gradl@bvs.de

Sandra Reisinger

Sandra Reisinger
Produktverantwortung

089 54057-8771
reisinger@bvs.de