Freiheitsentziehende Maßnahmen - Rechtliche Grundlagen und Umgang mit Psychopharmaka
Zielgruppe
Beschäftigte der Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT). Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet. In dieser Fortbildung werden die bisherigen Veranstaltungen „Rechtliche Aspekte freiheitseinschränkender Maßnahmen: FeM – Teil 1“ und „Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme“ zusammengefasst. Zudem wird diese Veranstaltung durch die Fortbildung „Umgang mit Gewalt in Pflege und Betreuung“ ergänzt.Ihr Nutzen
Sie erhöhen Ihre Beratungskompetenz in Einrichtungen für ältere Menschen und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Sie vertiefen Ihr Fachwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen freiheitsentziehender Maßnahmen, sowie die Zusammenhänge der Gabe von Psychopharmaka und freiheitsentziehenden Maßnahmen.Inhalt
Fixierungen bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen stellen für Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen regelmäßig eine Konfliktsituation dar. Einerseits gilt es, die Freiheitsrechte von Pflegebedürftigen zu schützen. Andererseits sind gesundheitliche Schäden z. B. durch Sturzereignisse abzuwenden. Nach dem Werdenfelser Weg werden im Rahmen des geltenden Betreuungs- und Verfahrensrechts durch enges Zusammenwirken von Pflegenden, Angehörigen, Pflegeeinrichtung, Betreuungsgericht und -behörde freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter weitestgehend vermieden. Zudem sind Medikationen (beispielsweise mit Neuroleptika), um Bewohner ruhigzustellen, in Einrichtungen für ältere Menschen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe stark verbreitet. Gerichtliche Genehmigungsverfahren, die bei allen Formen von zielgerichteter Freiheitsentziehung gegen Betreute gesetzlich vorgeschrieben sind, finden in deutschen Amtsgerichten bezüglich des Einsatzes von Medikamenten kaum statt. Folgende Aspekte werden in der Fortbildung behandelt: · Konzept Werdenfelser Weg · Entstehung und Grundgedanken · Recht · Rechtliche Grundlagen freiheitsentziehender Maßnahmen (Verfahrensrecht, Haftungsrecht) · Aktuelle Rechtsprechung Mögliche Therapieziele bei der Gabe von Psychopharmaka · Medikationsplan · ErfahrungenDozent
Dr. jur. Sebastian KirschHinweis
ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben. ABMELDUNG Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.Kooperation
In Zusammenarbeit mit dem StMGPTermine und Orte
17.03.2025
(
10:00
)
bis
18.03.2025
(
15:00
)
| Nr.: SO-25-236544
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
370,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
60,00 €
Ihre Ansprechpartner
Kinga Gut
Organisation
089 54057-8683
kinga.gut@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de