Personalbonus und Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (Webinar)
Einführung
Die Förderung nach beiden Richtlinien sind Teil der Maßnahmen des Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (sog. Gute-Kita-Gesetz) und wird mit Bundesmitteln refinanziert. Die Richtlinie zum Personalbonus folgt der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen vom 27. Februar 2020, die zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten ist, unmittelbar nach. Damit wird der Leitungs- und Verwaltungsbonus modifiziert fortgesetzt. Die Bonuszahlungen sollen Träger von Kindertageseinrichtungen dabei unterstützen, die pädagogischen Fachkräfte und insbesondere die Einrichtungsleitung nachhaltig zu entlasten und damit zusätzliche zeitliche Ressourcen für die pädagogische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Zuwendung zur Förderung von Assistenzkräften sollen Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte bei der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Die Richtlinie regelt die Anstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen. Diese unterstützen und entlasten die Fach- und Ergänzungskräfte im Regelbetrieb bei der pädagogischen Arbeit. Sie sind zusätzliche Kräfte und zählen nicht in den Anstellungsschlüssel.Zielgruppe
Trägervertreter des Einrichtungsträgers und der Gemeinden mit eigenen Einrichtungen, sowie EinrichtungsleitungenIhr Nutzen
Das Seminar ermöglicht Ihnen eine gute Vorbereitung für die Beantragung des Personalbonus sowie für den Antrag zur Förderung von Assistenzkräften und schafft Sicherheit bei der Umsetzung der Vorgaben nach den Förderrichtlinien.Inhalt
- Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus) - Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen - Fördervoraussetzungen der Richtlinien - Hinweise zur Umsetzung - Antragsverfahren - ZuwendungsumfangHinweis
Auch für Fachaufsichten und Fachberatungen kann es aus Sicht der Bewilligungsbehörde interssant sein, welche Tipps für die Beantragung der Förderungen gegeben werden.Kooperation
Diese Fortbildung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.Tipp
Technik
Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone), einen Kopfhörer oder Lautsprecher sowie ein Mikrofon und eine Webcam/Kamera. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Webinar nur mit den Browsern Chrome, Firefox, Safari oder dem NewEdge möglich ist. Mit den (in älteren Windowsversionen enthaltenen) Browsern EDGE Internet Explorer ist eine Teilnahme am Webinar nicht möglich. Für die Teilnahme am Webinar sind Kamera und Mikrofon notwendig. Damit ermöglichen Sie den Lehrbeauftragten, das Webinar praxisnah, interessant und kommunikativ zu gestalten. Bitte sorgen Sie daher gesichert für die erforderliche technische Ausstattung.Termine und Orte
10.03.2025
(
08:30
)
bis
10.03.2025
(
16:00
)
| Nr.: WEB_KI-25-237130
BVS digital, Online
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
210,00 €
Ihre Ansprechpartner
Nadine Moj
Organisation
089 54057-8691
moj@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de